Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
06
.
04
.
2022
Berlin
Banken-Tarifabschluss: Gehaltsanhebung in zwei Stufen und zwei Einmalzahlungen

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich am Mittwoch nach über neunmonatiger Verhandlungsdauer in der sechsten Verhandlungsrunde auf einen Gehaltsabschluss verständigt. Er hat eine Laufzeit von 35 Monaten (Juli 2021 bis Mai 2024). Die Gehälter für die rund 135.000 Beschäftigten werden in zwei Stufen um insgesamt 5,0 Prozent erhöht: ab August 2022 um 3,0 Prozent und ab August 2023 um weitere 2,0 Prozent. Darüber hinaus erhalten die Tarifbeschäftigten zwei Einmalzahlungen in Höhe von je 500 Euro  Auszubildende: jeweils 100 Euro) im April 2022 und im Januar 2023. Damit bekommen beispielsweise Privatkundenberater im Filialgeschäft (Tarifgruppe 7 / 9. Berufsjahr) über die Laufzeit hinweg insgesamt rund 7 Prozent mehr Geld.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab August 2022 deutlich überproportional: im ersten Ausbildungsjahr auf 1.150 Euro (plus 114 Euro), im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.220 Euro (plus 122 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.300 Euro (plus 140 Euro). Das entspricht in den ersten beiden Jahren einer Steigerung um jeweils 11,1 Prozent, im dritten Ausbildungsjahr um 12,1 Prozent.

„Mit diesem Tarifabschluss erkennen wir die Leistung unserer Beschäftigten in schwierigen Zeiten an und mildern deutlich die Folgen der erhöhten Inflation insbesondere für die Beschäftigten in den unteren und mittleren Vergütungsgruppen. Zugleich halten wir Maß mit Blick auf die absehbar erhöhte Belastung unserer Mitgliedsunternehmen, schaffen Planungssicherheit durch die lange Laufzeit und stärken die Berufsausbildung im privaten Bankgewerbe. Das Tarifergebnis ist ein gerade noch tragfähiger Kompromiss, der allen Beteiligten viel abverlangt hat“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. Dabei habe sich gezeigt, dass die jüngsten Tarifabschlüsse in anderen Zweigen der Finanzwirtschaft kein Maßstab gewesen seien. Im privaten Bankgewerbe vollziehe sich die notwendige Transformation der Geschäftsmodelle deutlich dynamischer als in anderen Bereichen, hinzu komme ein erhöhter Regulierungs- und Wettbewerbsdruck insbesondere im internationalen Umfeld, der sich durch die aktuelle geopolitische Lage noch verschärfe.

Von besonderer Bedeutung sei die deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen. „Wir sind führend nicht nur in der Ausbildungsqualität, sondern auch in der Ausbildungsvergütung. Das ist ein wichtiges Signal im Wettbewerb um gut qualifizierte Nachwuchskräfte“, so Sabine Schmittroth. Umso bedauerlicher sei es, dass die Gewerkschaft Verdi das angebotene Zukunftspaket ausgeschlagen habe, zu dem auch ein eigenständiger Nachwuchskräfte-Tarifvertrag gehörte. Dieser hätte erstmals alle dual Studierenden in den Tarif einbezogen, inklusive einer erweiterten Übernahmeregelung. Auch eine Rahmenregelung zur Mobilarbeit und ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, der die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzt hätte, kamen wegen fehlender Einigungsbereitschaft durch Verdi nicht zustande.

Insgesamt habe die Gewerkschaft ein großes Stück Zukunft aus der Hand geschlagen. Das gelte insbesondere für das fehlende gemeinsame Bekenntnis zu gut gestalteter Mobilarbeit, das in keiner Weise zur Vorreiterrolle der Branche bei dieser Arbeitsform passe; Mobilarbeit sei im privaten Bankgewerbe betrieblich bereits vielfach vorbildlich und passgenau geregelt. Sabine Schmittroth: „Mit Verdi ist die verabredete Modernisierung des Tarifwerks derzeit offensichtlich nicht umsetzbar. Das ist ernüchternd.“

Über den Gehaltsabschluss hinaus haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, die Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel), die Rahmenregelung zu Langzeitkonten, den Altersteilzeit-
Tarifvertrag und den Kurzarbeits-Tarifvertrag bis Jahresende 2024 zu verlängern.

Die Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) geführt, auf Gewerkschaftsseite von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV).

07
.
02
.
2022
Genf/Berlin
Weltweit einheitliche Grundsätze für zeitgemäße Arbeitsgestaltung im Finanzsektor verabschiedet – Verlässlicher Rahmen für sozialen Dialog über neue Arbeitsformen

Hochrangige Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungen haben unter dem Dach der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) eine gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzsektor verabschiedet. Nach viertägigen Beratungen Ende Januar hat die ILO das Abschlussdokument soeben veröffentlicht. Die Erklärung betont die zentrale Rolle der Finanzwirtschaft als Transmissionsriemen und Innovationstreiber für Wirtschaft und Gesellschaft weltweit. Dabei unterstreicht sie die Chancen der Digitalisierung und formuliert gemeinsame Leitlinien, wie sich Arbeit auch im digitalen Zeitalter gut und gesundheitsgerecht gestalten lässt. Für neue Arbeitsformen schaffen die Unterzeichner damit einen verlässlichen Rahmen, in dem sich die Sozialpartner auf nationaler Ebene im Dialog und bei Vereinbarungen bis hin zu Tarifverträgen bewegen können.

„Die Erklärung sendet ein ermutigendes Signal: Sozialpartner und Regierungen weltweit haben auch bei erhöhter Transformationsgeschwindigkeit ein gemeinsames Verständnis von zeitgemäßer Arbeitsgestaltung. Die jetzt formulierten Grundsätze sind ein Meilenstein im internationalen sozialen Dialog. Diese gemeinsamen Positionen erleichtern Verhandlungen und können als Blaupause für den gesamten Bereich der wissensbasierten Dienstleistungen dienen“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und Chairman der europäischen Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe, die unter Leitung von Giancarlo Ferrara (Italien) und maßgeblicher Beteiligung des AGV Banken intensiv in die Verhandlungen eingebunden waren.

Mit Blick auf Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit) heben die Unterzeichner hervor, Regelungen zu dieser Arbeitsform sollten freiwillig sein, im Verhandlungswege entstehen und – im Einklang mit nationalen Gesetzen und Vorschriften – geltende arbeitsrechtliche und personalpolitische Prinzipien garantieren, insbesondere zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Datenschutz. Damit greift die Erklärung wichtige Grundsätze aus den jüngsten Erklärungen der europäischen Banken-Sozialpartner zu Digitalisierung und Fernarbeit auf.

Auf der viertägigen ILO-Konferenz zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzsektor wurde zugleich die herausragende Rolle der Sozialpartner unterstrichen. Die gemeinsame Erklärung betont, der soziale Dialog habe sich nicht nur bisher bei der Gestaltung der Transformation im Finanzsektor bewährt. Er könne auch künftig Strategien entwickeln, um die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung zu bewältigen.

Darüber hinaus hebt die Erklärung hervor, dass der Finanzsektor eine zentrale Rolle für das Funktionieren der Gesellschaft spielt, mithilfe der Digitalisierung Innovation und Unternehmertum fördert und einen wichtigen Beitrag beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft leistet. Dr. Jens Thau: „Mit dieser Erklärung stellen Regierungen und Sozialpartner des Finanzsektors die Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt – auch mit dem Ziel, die im Finanzsektor vorhandene gute und qualifizierte Beschäftigung möglichst allen Interessierten zugänglich zu machen.“

Konkret empfehlen die Unterzeichner, Regierungen und Sozialpartner der Finanzwirtschaft sollten

  • einen wirksamen sozialen Dialog auch über die Auswirkungen der Digitalisierung führen, um menschenwürdige Arbeit für alle und einen menschenorientierten Ansatz für die Zukunft der Arbeit im Finanzdienstleistungssektor zu gewährleisten;
  • ein politisches Umfeld und Maßnahmen fördern, um attraktive und menschengerecht gestaltete Arbeitsplätze zu schaffen und zu er-halten, um das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen und einen angemessenen Schutz für alle Arbeitnehmer zu entwickeln, insbesondere mit Blick auf Regelungen zu Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit);
  • öffentliche Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie Investitionen in Bildung fördern (lebenslanges Lernen, Kompetenzentwicklung einschließlich beruflicher Fähigkeiten, technischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung), die eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung im Finanzsektor gewährleisten;
  • Unternehmertum und nachhaltiges Wirtschaften fördern und die Rolle des Privatsektors als Hauptquelle für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen;
  • für angemessene Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sorgen, auch mit Blick auf die Prävention und Bewältigung psychosozialer Risiken;
  • den Zugang zu einem umfassenden, angemessenen und nachhaltigen Sozialschutz für alle Beschäftigten im Finanzdienstleistungsbereich gewährleisten;
  • Politikansätze und Strategien zur Arbeitszeitgestaltung entwickeln, insbesondere mit Blick auf die Erreichbarkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Fragen rund um Privatsphäre, Cybersicherheit und Datenschutz, algorithmiche Entscheidungsfindung und den Schutz von Hinweisgebern;
  • Maßnahmen prüfen zur Förderung von Frauen in Technikberufen, in Führungspositionen und im Bereich Unternehmensführung, inklusive Strategien zur Förderung einer umfassenderen Gleichstellung der Ge-schlechter (Chancengleichheit, gleiche Bezahlung, gleiche Teilhabe, Gleichbehandlung, ausgewogene Verteilung familiärer Pflichten);
  • Strategien und Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung einführen, insbesondere für Frauen im ländlichen Raum, Jugendliche und Kleinstunternehmer sowie für Menschen, die diskriminierungsgefährdet sind.
17
.
01
.
2022
Berlin
Banken-Tarifverhandlungen abgebrochen: Verdi baut weitere unüberwindbare Hürden auf, auch nach fast sieben Monaten keine Einigung in Sicht – Arbeitgeber empfehlen Einmalzahlung von 500 Euro für Tarifbeschäftigte

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe sind am Montag ergebnislos abgebrochen worden, weil die Gewerkschaft Verdi zusätzliche unüberwindbare Hürden für eine Tarifeinigung aufgebaut hat. So hat Verdi ihre ursprüngliche Gehaltsforderung (4,5 % für 12 Monate) massiv verschärft, was zu einer Belastung des laufenden Kalenderjahres in Höhe von 7,1 % führen würde. Verdi verlangt jetzt bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Einmalzahlung von 1.500 Euro, die Erhöhung der Tarifentgelte um 3,5 % zum Januar 2022 und um weitere 2,5 % zum Januar 2023 sowie zwei zusätzliche Urlaubstage, was einer dauerhaften Verteuerung der Arbeit um weitere 0,9 % entspricht. Darüber hinaus will Verdi das Verhandlungspaket mit den wichtigen Themen Mobilarbeit, Nachwuchskräfte und Sozialpartnermodell Betriebsrente aufweichen und wichtige Elemente erst im weiteren Jahresverlauf verhandeln, obwohl die Verhandlungen zur inhaltlichen Modernisierung des Tarifwerks teilweise bereits seit fast zwei Jahren intensiv geführt werden. Damit ist auch knapp sieben Monate nach dem Start der Verhandlungen mit bislang fünf Runden keine Einigung in Sicht.

„Wer mehr als ein halbes Jahr lang auf völlig unrealistischen Maximalforderungen beharrt und diese jetzt sogar noch erheblich verschärft, entzieht weiteren Verhandlungen die Basis. Wir sind sehr enttäuscht, dass keine Kompromissbereitschaft erkennbar ist“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber. Verdi schlage ein großes Stück Zukunft aus der Hand. Sabine Schmittroth: „Mit Verdi ist die verabredete Modernisierung des Tarifwerks derzeit offensichtlich nicht umsetzbar. Das ist ernüchternd.“ Mit ihrem Verhalten stelle Verdi infrage, ob eine baldige Fortsetzung der Tarifverhandlungen sinnvoll sei. Vieles spreche jetzt für eine längere Denkpause.

Im Vorgriff auf einen möglichen Abschluss empfiehlt der AGV Banken seinen Mitgliedsunternehmen bis April 2022 eine Einmalzahlung für Tarifbeschäftigte in Höhe von 500 Euro und für Auszubildende in Höhe von 100 Euro (jeweils brutto). „Der Tarifstreit mit Verdi soll nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Nachwuchskräfte ausgetragen werden“, begründete Sabine Schmittroth diesen Schritt. Mit der Einmalzahlung stärkten die Arbeitgeber insbesondere die Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen, weil die Zahlung für diese überproportional wirke.

14
.
01
.
2022
Berlin
Banken-Arbeitgeber: Zeit für ernsthafte Verhandlungen und pragmatische Lösungen

Vor dem fünften Verhandlungstermin der laufenden Banken-Tarifrunde am 17. Januar unterstreichen die Arbeitgeber ihre Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft. „Nach über einem halben Jahr brauchen die Beschäftigten und die Unternehmen endlich Klarheit und Planungssicherheit. Jetzt ist die Zeit für ernsthafte Verhandlungen und pragmatische Lösungen. Wir sind dazu bereit“, sagt Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Die Tarifrunde im privaten Bankgewerbe hatte am 1. Juli 2021 begonnen. Im dritten Verhandlungstermin mit den Gewerkschaften Verdi und DBV am 24. September hatten die Arbeitgeber den Abschluss eines Zukunftspakets mit Gehaltssteigerungen und neuen Tarifverträgen zu den wichtigen Themen Mobilarbeit, Nachwuchskräfte und Betriebsrente angeboten. Die Gewerkschaft Verdi war jedoch nicht bereit, dazu in Verhandlungen einzusteigen. Mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) gab es einen weiteren Termin am 13. Oktober.

Die Banken-Arbeitgeber hatten immer betont, dass sie gesprächsbereit bleiben, und begrüßen die Rückkehr aller Beteiligten an den Verhandlungstisch. „Wir haben bereits ein ganzes Bündel zeitgemäßer Anpassungen unseres Tarifwerks vorgelegt, das Beschäftigten und Nachwuchskräften echte Vorteile bringt. Darüber wollen wir reden und einen tragfähigen Kompromiss erzielen. Wir werden uns mit aller Energie dafür einsetzen, dass wir dieses Zukunftspaket für unsere Branche jetzt gemeinsam schnüren können“, so Sabine Schmittroth.

Bislang haben die Arbeitgeber angeboten:

  • eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten;
  • einen Tarifvertrag zur Mobilarbeit mit Aspekten, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen (insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen); unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen, die mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben müssen;
  • einen eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag, der auch dual Studierende einbezieht, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung, zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen und Ausbildung in Teilzeit;
  • einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.

Der Verhandlungstermin am 17. Januar wird aufgrund der Pandemielage in rein virtueller Form stattfinden.

Hinweis an die Redaktionen: Die Pressestelle der Banken-Arbeitgeber ist am 17. Januar telefonisch erreichbar unter (0171) 311 96 89.

21
.
12
.
2021
Berlin
Banken-Tarifverhandlungen: Fortsetzung am 17. Januar

Die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe haben sich darauf verständigt, ihre laufenden Tarifverhandlungen am 17. Januar 2022 fortzusetzen. Der AGV Banken hatte mit der Gewerkschaft Verdi zuletzt am 24. September (3. Termin) verhandelt, mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) zuletzt am 13. Oktober (4. Termin). Als Verhandlungsort für den Termin im Januar ist Wiesbaden vorgesehen.

08
.
12
.
2021
Brüssel/Berlin
Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit inklusive mobiler Arbeit

Die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes haben soeben eine gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit) verabschiedet, in der sie einen chancenorientierten, positiven und pragmatischen Umgang mit dieser ortsungebundenen Arbeitsform befürworten. Die Sozialpartner erklären, dass mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen der
Fernarbeit eine neue digitale Arbeitsmethode Verbreitung findet, die Fachkompetenz mit Kreativität, sozialer Interaktion und (Arbeitszeit-)Flexibilität verbindet.

Dabei betonen die europäischen Sozialpartner, dass Fernarbeit und Arbeit am Büroarbeitsplatz arbeitsrechtlich und personalpolitisch gleichwertig sind. Bereits in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Digitalisierung Ende 2018 hatten die europäischen Sozialpartner darauf hingewiesen, dass digitale Systeme das Potenzial haben, die administrative Arbeitsbelastung der Mitarbeiter zu reduzieren, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen mehr Zeit und Ressourcen zu geben, um Kunden zu unterstützen und zu beraten. Die gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit hebt nun hervor, dass auf die spezifischen Herausforderungen der Arbeitsform Fernarbeit passende Antworten gefunden werden müssen. Dazu gehörten auch die Aspekte Arbeitsmittel, Datenschutz und spezifische Gesundheits- und Arbeitssicherheitsfragen.

Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt. Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet.

„Die Erklärung unterstreicht das gemeinsame Verständnis der Banken-Sozialpartner für eine zeitgemäße Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen und schafft einen verlässlichen Rahmen für die konkrete Umsetzung in den Unternehmen“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und BCESA-Chairman. Zugleich sei die Erklärung ein wichtiges Signal auch für anstehende Gespräche zu dem Thema auf internationaler Ebene: „Als Branche mit hoher Digitalisierungs-Dynamik betonen wir erneut die Chancen der Digitalisierung in all ihrer Vielfalt, ohne die Risiken auszublenden – mit dem Ziel, dass Arbeit 4.0 für alle Beteiligten Vorteile bringt.“ Damit folge auch das aktuelle Dokument dem Geist der vorherigen Erklärungen zu COVID-19, Digitalisierung und Telearbeit.

Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung im Überblick:

  • Definition der Fernarbeit: Die Sozialpartner verstehen unter Fernarbeit eine Form der Arbeitsorganisation, bei der ein Teil oder alle Arbeitsaufgaben – je nach Arbeitsvertrag – während vereinbarter Arbeitszeiten an einem vom Arbeitnehmer* oder Arbeitgeber gewählten/bestimmten Ort erbracht werden, mit Unterstützung und durch Nutzung von durch den Arbeitgeber bereitgestellten sicheren Geräten und Infrastrukturen zur Information und Kommunikation (IKT). Die wandelbaren Strukturen der Fernarbeit sowie die Vertragsfreiheit werden anerkannt, weshalb auch Fernarbeit unter Nutzung eigener Geräte der Beschäftigten von der Erklärung erfasst wird, sofern dies entsprechend vereinbart wird.
  • Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers über die Arbeitsorganisation: Die europäischen Sozialpartner betonen, dass die Arbeitsorganisation einschließlich der Entscheidung, bestimmte Aufgaben ausschließlich aus der Ferne ausführen zu lassen, beim Arbeitgeber verbleibt. Die Beurteilung, ob Tätigkeiten aus der Ferne ausgeführt werden können, sollte sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstrecken.
  • Grundlage der Fernarbeit ist arbeitsvertragliche Vereinbarung: Fernarbeit kann Teil des Arbeitsvertrages und/oder des Direktions-rechts des Arbeitgebers sein. Sollte Fernarbeit im Arbeitsvertrag als freiwillig und von beiden Seiten reversibel ausgestaltet worden sein, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Angebot gemäß den nationalen Gesetzen und tarifvertraglichen Regelungen entweder anzunehmen oder abzulehnen.
  • Primat arbeitsrechtlicher und personalpolitischer Gleichwertigkeit von Fernarbeit und Arbeit am Büroarbeitsplatz: Die europäischen Sozialpartner sind sich darüber einig, dass für fernarbeitende Arbeitnehmer die gleichen gesetzlichen, tarifvertraglichen, betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Rechte und Arbeitsbedingungen gelten sollen wie für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung in den Räumen des Arbeitgebers erbringen, soweit sich nicht aus der spezifischen Beschäftigungsform Besonderheiten ergeben. Fernarbeit sollte daher nicht dazu verwendet werden, den Arbeitnehmerstatus auf Basis stabiler langfristiger Arbeitsverträge in atypische Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder freie Mitarbeit zu verändern. Der Fernmitarbeiter muss innerhalb des vom Arbeitgeber vorgegebenen oder mit dem Arbeitnehmer (auch in Tarifverträgen) vereinbarten Zeitraums verfügbar sein. Ebenso wie auf Büroarbeitsplätzen soll außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten auch für Fernmitarbeiter grundsätzlich das Recht auf Nichterreichbarkeit gelten.
  • Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter ist entscheidend: Die gemeinsame Erklärung betont die Verantwortung der Gewerkschaften, ihren Mitgliedern die Bedeutung von Ausbildung und Kompetenzentwicklung zu vermitteln. Arbeitgeber sollten sich – wie bei Büroarbeitskräften – darum bemühen, dass die Schulung während der Arbeitszeit stattfindet. Schulungen für Fernmitarbeiter können inhaltlich speziell auf diese Arbeitsform bezogen sein, d.h. zu den Regeln, Pflichten und Rechten der Fernmitarbeiter, zu Zeitmanagement und -planung, E-Mail-Versand und E-Archivierung sowie zu der damit verbundenen Software und Hardware sowie des Bewusstseins für den Umgang mit einem möglichen Mangel an sozialen Kontakten, Cybersicherheits- und Cyberschutzfragen sowie Führung und Management von Fernmitarbeitern.
  • Fernarbeit als digitale Arbeitsform interessengerecht und diskriminierungsfrei umsetzen: Unbeschadet des Organisationsrechts des Arbeitgebers sollten nach Ansicht der europäischen Sozialpartner Arbeitnehmer im Betrieb die Möglichkeit haben, die Fernarbeit zu beantragen und im Fall der Ablehnung objektiv nachvollziehbare Gründe genannt bekommen. Die Möglichkeit der Fernarbeit muss diskriminierungsfrei bestehen, Vielfalt respektieren und als eine gleichwertige Arbeitsform anerkannt sein. Wenn ein Fernmitarbeiter im Büro anwesend sein muss, beispielsweise für eine Schulung oder eine erforderliche Besprechung, soll der Fernmitarbeiter rechtzeitig informiert werden, damit er seinen Arbeitstag entsprechend planen kann.
  • Gesundheitsschutz: Mitarbeiter, die aus der Ferne arbeiten, können anderen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein als diejenigen, die von einem regulären Büro aus arbeiten; hier sollte unter Beachtung der allgemein geltenden Arbeitsschutzvorschriften darauf geachtet werden, das Wohl aller zu gewährleisten. Fernmitarbeiter und ihre Fernarbeitsplätze unterliegen einer obligatorischen Gefährdungsbeurteilung gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung. Um psychosoziale Risiken im Zusammenhang mit möglichen Isolationsgefühlen zu reduzieren, sollte Fernmitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich regelmäßig (formell und informell) mit Kollegen zu treffen und mit ihnen zu kommunizieren sowie an Arbeitgeberveranstaltungen teilzunehmen.
  • Datenschutz und Privatsphäre: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der für gewerbliche Zwecke verwendeten und verarbeiteten Daten zu gewährleisten und angemessene Sicherheitsstandards für IT-Systeme (einschließlich Überwachungssysteme) zu schaffen, unter Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeiter. Die Verwendung von Überwachungsmitteln muss im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften geschehen. Umgekehrt müssen Fernmitarbeiter für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des Unternehmens und der Unternehmensrichtlinien entsprechend der hierfür erhaltenen Unterweisungen eine höhere Verantwortung übernehmen, da der Arbeitgeber keinen regelmäßigen Zugriff auf den Fernarbeitsplatz hat und somit nicht kontrollieren kann, wer sonst noch Zugriff hat.
  • Algorithmische Entscheidungstechniken: Mitarbeiter haben das Recht, dass Entscheidungen, die sie rechtlich und persönlich erheblich beeinträchtigen, nicht ausschließlich auf automatisierten Variablen beruhen. So unterliegen beispielsweise Mitarbeiterprofile, Personalauswahl, interne Beförderung, Funktions- und Hierarchieebenenwechsel, Sanktionssysteme sowie Leistungsbewertungen immer dem Prinzip menschlicher Letztentscheidung („Human-in-Control“-Prinzip). Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seinen Standpunkt zu äußern und die Entscheidung anzufechten.
  • Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten: Um eine faire Vertretung zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass Gewerkschaften und Betriebsräte wirksam Kontakt halten und Fernmitarbeiter genauso organisieren können, wie es an einem physischen Arbeitsplatz möglich wäre, sollten Arbeitgeber ihnen Zugang zu den Fernmitarbeitern entsprechend der Regeln und Vorschriften gewähren, die für die Ansprache am physischen Arbeitsplatz gelten. Außerdem sollten Fernbeschäftigte die Möglichkeit haben, an Wahlen zu Arbeitnehmervertretungen teilzunehmen und für diese zu kandidieren. Unter Beachtung europäischer und nationaler Gesetze, Tarif- und Betriebsvereinbarungen informieren und beraten Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Betriebsräten über relevante Aspekte der algorithmischen Entscheidungsfindung.
  • Sozialer Dialog: Die Sozialpartner auf europäischer, nationaler und/oder betrieblicher Ebene arbeiten daran, den sozialen Dialog sowie die Verbreitung der gemeinsamen Erklärung zu fördern. Die Sozialpartner im Bankensektor überwachen den Umsetzungsprozess und werden Maßnahmen entwickeln, um Chancen und Herausforderungen auf der jeweils zuständigen Ebene am besten anzugehen.

Die europäischen Sozialpartner werden dieses umfassende Paket an gemeinsamen Bestimmungen zu modernen Arbeitsformen im Bankgewerbe in die Gespräche zu Digitalisierung im Bankensektor bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen einbringen, die vom 22. bis 28. Januar 2022 in Genf stattfinden.

Mit dem Einfluss moderner Technologien auf die Arbeit im Bankgewerbe hatten sich die europäischen Sozialpartner im Rahmen des sektoralen (branchenbezogenen) Dialogs bereits seit 1998 befasst, mündend in einer ersten Erklärung zur Beschäftigungsfähigkeit bei Einsatz neuester Informations- und Kommunikationstechnologie im Jahr 2002. Seither standen moderne Arbeitsformen immer wieder im Fokus, etwa im Dialog der ILO zur Telearbeit im Herbst 2016, bei der gemeinsamen Erklärung der europäischen Sozialpartner zur Telearbeit im November 2017 und zuletzt zur Digitalisierung im November 2018. Aufbauend hierauf und auf der jetzt unterzeichneten Erklärung zu Fernarbeit werden die europäischen Banken-Sozialpartner in Zukunft jeweils Gespräche zu einzelnen neuen digitalisierungsgetriebenen Arbeitsprozessen im Bankgewerbe aufnehmen, sobald diese greifbare Formen annehmen.

Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Erklärung steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung.

* Es wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet, damit sind jedoch stets sämtliche Geschlechter (d/w/m) angesprochen.

11
.
11
.
2021
Berlin
Sabine Schmittroth als Vorsitzende des AGV Banken wiedergewählt

Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Donnerstag bei der turnusgemäßen Neuwahl des Vorstands Sabine Schmittroth im Amt der Vorsitzenden bestätigt. Sie ist seit Januar 2020 Vorstandsmitglied der Commerzbank AG und aktuell zuständig für die Bereiche Privat- und Unternehmerkunden und Human Resources. Dem Vorstand des AGV Banken gehört sie seit Januar 2020 an, seit März 2021 als Vorsitzende.

Aus dem AGV-Vorstand ausgeschieden ist nach 15-jähriger Zugehörigkeit Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG), der zum Jahresende in den Ruhestand geht. Die Mitgliederversammlung des AGV Banken dankte ihm für sein langjähriges engagiertes Wirken für den Verband. Auf ihn folgt Dr. Michael H. Wiedmann, Vorstandsvorsitzender der IKB.

Die Mitgliederversammlung des AGV Banken hat alle weiteren Mitglieder des Verbands-Vorstands in ihren Ämtern bestätigt. Dem Vorstand des AGV Banken gehören damit an:

  • Sabine Schmittroth (Commerzbank AG), Vorsitzende
  • Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG), stv. Vorsitzender
  • Patrick Tessmann (M.M. Warburg & CO KGaA), stv. Vorsitzender
  • Christian Sewing (Deutsche Bank AG)
  • Dr. Michael Diederich (Unicredit Bank AG)
  • Željko Kaurin (ING-Diba AG)
  • Dr. Michael H. Wiedmann (IKB Deutsche Industriebank AG)

Ein Foto von Sabine Schmittroth finden Sie in unserem Medienbereich.

11
.
11
.
2021
Berlin
AGV Banken ehrt die jahrgangsbesten Ausgebildeten

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Donnerstag im Rahmen seiner virtuellen Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Ausgebildeten im Berufsbild Bankkaufleute ausgezeichnet. Sabine Schmittroth, Vorsitzende des AGV Banken: „Diese engagierten jungen Menschen haben hervorragende Leistungen gezeigt und sind ein Vorbild für die vielen guten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe.“

Mit der Auszeichnung unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. „Die Banken brauchen weiterhin hoch qualifizierte Nachwuchskräfte und bieten jungen Menschen eine hervorragende Ausbildungsqualität, anspruchsvolle Tätigkeiten und gute Perspektiven – auch in Zeiten anhaltender Umbrüche“, so Sabine Schmittroth. Nicht zuletzt die 2020 verabschiedete neue Ausbildungsordnung für Bankkaufleute mache den Berufseinstieg im Bankgewerbe noch digitaler, kunden- und praxisorientierter.

  • Vanessa Fink (Ausbildung bei der Deutschen Bank in Ulm)
  • Julian Hildebrandt (Commerzbank, Göttingen)
  • Leon Langer (Deutsche Bank, Chemnitz/Zwickau)
  • Hendrik Schröder (Deutsche Bank, Hamburg)
  • Robert Rezmer (Deutsche Bank, Aschaffenburg)
  • Leon Ulbrich (Commerzbank, Wiesbaden)
13
.
10
.
2021
Berlin
AGV Banken unterzeichnet Charta der Vielfalt

Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) ist neues Mitglied der Charta der Vielfalt und damit Teil des größten Diversity-Netzwerks in Deutschland, das unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin steht. Der AGV Banken gab am Mittwoch offiziell die Unterzeichnung bekannt. Der Verband versteht den Charta-Beitritt als branchenweites Bekenntnis zu Vielfalt, Respekt und Toleranz und unterstreicht damit das langjährige Diversity-Engagement im privaten Bankgewerbe; ein Viertel der AGV-Mitgliedsunternehmen hat bis heute die Charta unterzeichnet, einzelne Banken haben sie bereits seit den Anfängen unterstützt und begleitet. Zugleich dokumentiert der Beitritt zur Charta auch den wertschätzenden Umgang des Verbands im Team und mit seinen vielfältigen Interessengruppen.

Sabine Schmittroth, Vorsitzende des AGV Banken: „Die privaten Banken gehören seit vielen Jahren zu den Vorreitern und Treibern von Diversity, bei uns sind Vielfalt und Toleranz selbstverständlich gelebter Alltag. Es ist an der Zeit, dass wir dieses Engagement auch auf der Verbandsebene nachvollziehen und dadurch noch stärker sichtbar machen. Wir senden damit ein starkes Signal für Respekt und Zusammenhalt in der Arbeitswelt.“ Diversity gewinne erheblich an Bedeutung mit Blick auf immer vielfältigere Lebens- und Arbeitswelten, den deutlich beschleunigten technologischen und gesellschaftlichen Wandel sowie andauernde und verstärkte Umbrüche nicht zuletzt auch im Bankgewerbe. „Unser Bekenntnis zur Charta unterstreicht, dass die Banken trotz tiefgreifender Transformation der Branche weiterhin für eine offene Unternehmens- und Arbeitskultur stehen“, so Sabine Schmittroth.

Ana-Cristina Grohnert, Vorstandsvorsitzende der Charta der Vielfalt: „Wir freuen uns, dass sich nicht nur viele Banken zu den Werten der Charta bekennen, sondern der AGV Banken dieses Zeichen auch für die gesamte Branche setzt. Denn Unternehmen, die eine moderne, inklusive Führungskultur leben, sind attraktiv für Arbeitnehmende. Das erleichtert auch das Recruiting.“

Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken: „In der Verbandsarbeit haben wir es mit Menschen unterschiedlichster Hintergründe und mit verschiedensten Interessengruppen zu tun. Dabei pflegen wir einen respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb des Verbands. Mit Unterzeichnung der Charta werden wir deren Werte noch stärker in unserer Organisation und unseren Netzwerken platzieren und verankern.“

Als Mitglied der Charta verpflichtet sich der AGV Banken unter anderem, eine respektvolle und wertschätzende Organisationskultur zu pflegen, Personalprozesse nach den Werten der Charta zu steuern und ihre Inhalte im internen und externen Dialog zu thematisieren. Der Verband wird jährlich über seine Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung von Vielfalt und Wertschätzung berichten. Schon heute ist der Verband in die Arbeit der Charta eingebunden, unter anderem über einen Sitz in der Jury der „Diversity Challenge“, einem Teamwettbewerb für junge Beschäftigte mit Aktionen für mehr Vielfalt in ihrem Arbeitsumfeld.

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt erklären Arbeitgeber, dass sie Chancengleichheit für ihre Beschäftigten herstellen oder fördern werden. Bislang haben über 4.000 Organisationen die Charta unterzeichnet (Stand: September 2021), neben Großkonzernen auch viele kleine und mittlere Unternehmen, akademische und soziale Einrichtungen sowie Behörden. Aus dem privaten Bankgewerbe haben 26 Unternehmen die Charta unterzeichnet.

24
.
09
.
2021
Berlin
Tarifverhandlungen mit Verdi abgebrochen – Arbeitgeber legen Gehaltsangebot vor und bieten Zukunftspaket mit Tarifverträgen zu Mobilarbeit, Nachwuchskräften und Betriebsrente

Die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe mit der Gewerkschaft Verdi sind am Freitag in der dritten Runde überraschend bereits nach einer Stunde abgebrochen worden. Verdi war nicht zu weiteren Gesprächen bereit, obwohl die Arbeitgeber umfassende Angebote vorgelegt hatten. So haben die Arbeitgeber zum einen ein erstes Gehaltsangebot unterbreitet, das eine Erhöhung der Tarifgehälter um insgesamt 3,2 Prozent in drei Stufen bei einer Laufzeit von 36 Monaten vorsieht. Zum anderen bieten die Arbeitgeber den Gewerkschaften ein Zukunftspaket mit eigenständigen Tarifverträgen zur Mobilarbeit, für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente an. „Wir reichen den Gewerkschaften zu allen wichtigen Themen der Tarifagenda die Hand. Auch wenn uns heute noch kein Durchbruch für ein tragfähiges Gesamtpaket gelungen ist, bleiben wir gesprächsbereit für den weiteren Verhandlungsverlauf“, sagte Sabine Schmittroth, Verhandlungsführerin der Banken-Arbeitgeber.

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die Tarifparteien auf ein Paket zur Modernisierung der Verbandstarifverträge verständigt und daraufhin 2020 Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem sowie über Tarifverträge zu Betriebsrente und Nachwuchskräften aufgenommen. Während die komplexen Gespräche zum Entgeltsystem nach der Tarifrunde 2021 fortgesetzt werden sollen, sind die Verhandlungen zu den beiden anderen Themen weit vorangeschritten. Zusätzlich haben die Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf zur Mobilarbeit in die Tarifrunde eingebracht. Sabine Schmittroth: „Wir sehen weiterhin Chancen, die zwischen den Tarifparteien verabredete Modernisierung im Rahmen dieser Tarifrunde entscheidend voranzubringen und unserem gemeinsamen Ziel näherzukommen, den Flächentarif zu stärken und attraktiv zu halten.“

Beim Thema Mobilarbeit haben die Banken-Arbeitgeber einen Tarifvertrags-Entwurf mit Aspekten vorgelegt, die sich sinnvollerweise übergreifend regeln lassen. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeit und Erreichbarkeit, die Einbindung mobil Arbeitender in betriebliche Abläufe, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz sowie Haftungsfragen und der Umgang mit Störfällen. Unverändert nicht im Flächentarif regelbar sind aus Arbeitgebersicht ein Anspruch auf Mobilarbeit und Fragen von technischer Ausstattung inklusive entsprechender Pauschalen; derartige Themen müssten mit Blick auf die sehr heterogene Situation in den Unternehmen der Betriebsebene überlassen bleiben.

Im Rahmen eines eigenständigen Nachwuchskräfte-Tarifvertrags bieten die Arbeitgeber an, auch dual Studierende einzubeziehen, inklusive Übernahmeregelung, einheitlicher Vergütung und zusätzlicher Freistellung für Prüfungsvorbereitungen. Auch Ausbildung in Teilzeit soll künftig möglich sein.

Für die betriebliche Altersversorgung verhandeln die Tarifparteien seit 2020 ein System nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente, das die bereits gute Altersversorgung im privaten Bankgewerbe um eine neue Säule ergänzen und für weitere Beschäftigte attraktiv machen könnte.

Pressekontakt
Carsten Rogge-Strang
Hauptgeschäftsführer