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Beschäftigte, die in einer ausgewogenen Mischung aus Homeoffice und Präsenz im Büro arbeiten, fühlen sich besonders zufrieden, gesund und leistungsfähig. Zwar wird sich das Ausmaß an Arbeit im Homeoffice unter den Beschäftigten nach der Corona-Krise dauerhaft auf einem höheren Niveau bewegen, aber der informelle und vertiefende Austausch im persönlichen Gespräch bleibt wichtig; die Arbeit der Zukunft wird hybrid. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in einer aktuellen Expertise zum Homeoffice anlässlich des Arbeitsschutz-Kongresses „Forum Finanzdienstleister“ in Berlin.
Die Erkenntnisse basieren auf repräsentativen Beschäftigtenbefragungen, aktuellen Studienergebnissen und Praxisberichten aus Unternehmen. Diese haben in den vergangenen Monaten wertvolle Erfahrungen gewonnen, wie sich zunehmend flexible Arbeitsformen gesundheitsgerecht gestalten lassen, so der AGV Banken. Es zeige sich, dass Beschäftigte, die häufiger im Homeoffice arbeiteten, trotz teilweise erhöhter Arbeitsanforderungen überdurchschnittlich zufrieden seien. Am wohlsten und leistungsfähigsten fühlten sich aber diejenigen, die nicht ständig, sondern an einzelnen Tagen von zu Hause arbeiteten, wie längerfristige Analysen zeigten. Es gelte deshalb, passende Mischformen zwischen Homeoffice und Büroarbeit zu finden.
Der AGV-Vorsitzende Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG, sprach in seinem Grußwort zum Forum Finanzdienstleister von einer „Neujustierung der Arbeitsprozesse“ und betonte: „Die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen tritt in eine neue Phase ein. Dafür brauchen wir mehr Vertrauen und mehr Mut auf allen Ebenen.“ Die Unternehmens- und Arbeitskultur werde sich im bereits stark digitalisierten Bankgewerbe beschleunigt verändern. Um dafür verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, müssten auch die Sozialpartner ihren Dialog ausbauen. Die Banken-Arbeitgeber seien dazu bereit.
Dagegen ist aus Sicht des AGV Banken – gerade angesichts der jüngsten Erkenntnisse – keine Notwendigkeit für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice erkennbar, wie er derzeit diskutiert wird. Flexibilität sei keine Einbahnstraße: Nicht jeder Wunsch nach Arbeit von zu Hause entspreche den betrieblichen Bedarfen, umgekehrt seien nicht alle Beschäftigten zur Arbeit im Homeoffice bereit und nicht alle Tätigkeiten dafür geeignet. Gefragt seien stattdessen passgenaue betriebliche oder individuelle Lösungen.
Hinweis: Die vollständige Expertise des AGV Banken zum Homeoffice steht unter www.agvbanken.de zum Download bereit. Darüber hinaus hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft im Rahmen der Sozialpartner-Initiative „Mitdenken 4.0“ unter Beteiligung des AGV Banken ein Faktenblatt zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit im Homeoffice herausgegeben, das unter www.mitdenken4null.de veröffentlicht wird.
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2019 um 1,8 Prozent auf 561.450 gesunken (Vorjahr: 571.700). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau in erneut in etwas abgeschwächter Tendenz fort; in den beiden Vorjahren hatte sich die Beschäftigtenzahl um 2,5 bzw. 3,8 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.
Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2019 waren hier rund 153.250 Personen beschäftigt (Vorjahr: 156.200). Ursache ist neben Konsolidierung auch der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung. Dabei spiegelt die Beschäftigungsentwicklung auch bereits länger laufende Personalabbauprogramme vor allem in größeren Häusern wider. Entsprechend gab es den stärksten Personalabbau in der Gruppe der Großbanken. Bei den Privatbankiers bewegte sich die Beschäftigungsentwicklung im Branchendurchschnitt, etwas geringeren Personalabbau meldeten die Regional- und Hypothekenbanken.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist innerhalb eines Jahres um 0,6 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei etwas mehr als einem Drittel: 2019 waren 34,3 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,7). Leicht erhöht hat sich auch über alle Beschäftigten hinweg die Teilzeitquote: 26,0 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit (Vorjahr: 25,6 Prozent). Erneut gestiegen ist der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten; er erhöhte sich um einen halben Prozentpunkt auf 16,3 Prozent. Die Fluktuation lag bei 7,8 Prozent und liegt nach einmaligem Anstieg im Jahr 2018 (9,0 Prozent) wieder auf dem Niveau der Vorjahre.
Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) wird Tarifverhandlungen künftig nur noch für das private Bankgewerbe und nicht mehr gemeinsam mit den öffentlichen Banken führen. Die Interessenlagen der Bankengruppen hätten sich zuletzt weiter ausdifferenziert und ließen sich deshalb von den jeweiligen Verbänden am besten vertreten. „Wir werden die Verhandlungen zu den wichtigen Themen im privaten Bankgewerbe weiterhin in enger Abstimmung mit unseren Mitgliedern und in gewohnter Qualität führen. Wir sehen uns für alle Verhandlungsszenarien gut gerüstet“, sagt Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des AGV Banken.
Die Ankündigung des Bundesverbands Öffentlicher Banken, die Verhandlungsgemeinschaft mit den privaten Banken zu beenden, ändere nichts am Fahrplan laufender Verhandlungen. So würden die Verhandlungen über die Modernisierung der Verbandstarifverträge im Vorfeld der Tarifrunde 2021 für das private Bankgewerbe wie geplant fortgeführt.
Die europäischen Sozialpartner des Finanzsektors unterstreichen ihre gemeinsame Verantwortung, in der Krise durch die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) die Unternehmen, ihre Beschäftigten, ihre Kunden und die Öffentlichkeit bestmöglich zu schützen. In einer soeben veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung betonen Arbeitgeber und Gewerkschaften zugleich ihr Bemühen, weiterhin alle wesentlichen und kritischen Dienstleistungen anzubieten, soweit das im behördlich vorgegebenen Rahmen möglich ist. Die Sozialpartner der Banken und Versicherungen verbinden dieses Bekenntnis mit dem Dank an alle Beschäftigten des Finanzsektors, die daran mitarbeiten, die Auswirkungen der Krise so gering wie möglich zu halten.
Um das zu erreichen, haben sich die Sozialpartner auf folgende Kernpunkte verständigt:
- Alle Akteure im Finanzsektor halten sich strikt an die Empfehlungen und Vorschriften öffentlicher Stellen in Bezug auf Covid-19.
- Die Unternehmen haben dafür gesorgt, dass die überwiegende Mehrheit ihrer Beschäftigten – wann und wo immer das möglich ist – extern arbeitet, um dem Virus so gering wie möglich ausgesetzt zu sein und seine Verbreitung zu verhindern.
- Die Sozialpartner im Finanzsektor bitten ihre Kunden um Verständnis, wenn sie aufgefordert werden, persönliche Besuche in Zweigstellen, Agenturen und Büros zu beschränken. Alle Beteiligten haben ihre Organisation und Kommunikation so weit wie möglich auf Telefon und elektronische Medien umgestellt.
- Alle Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Kundenkontakt – werden an ihren Arbeitsplätzen angemessen geschützt.
Abschließend heißt es in der Erklärung: „Die europäischen Sozialpartner im Finanzdienstleistungssektor setzen sich weiterhin dafür ein, Unternehmen und die Mitarbeiter in ihrer Branche zu schützen und Europas Bürger und Wirtschaft in dieser außergewöhnlichen Krisenzeit nach besten Kräften zu unterstützen.“
Aus Sicht der Banken-Arbeitgeber unterstreicht die Erklärung den gemeinsamen Willen und die Handlungsfähigkeit der europäischen Sozialpartner auch in Krisenzeiten. „Wir setzen damit unter außergewöhnlich schwierigen Umständen ein Zeichen der Stabilität und des Vertrauens“, sagt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im AGV Banken und Chairman im Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt.
An der Erklärung beteiligt waren auf Arbeitgeberseite neben dem BCESA die europäischen Spitzenverbände der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken – European Savings Banks Group (ESBG) und European Association of Co-Operative Banks (EACB) – sowie Spitzenverbände der Versicherungswirtschaft (Insurance Europe und AMICE). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI beteiligt.
Hinweis an die Redaktionen: Die Gemeinsame Erklärung (deutsch und englisch) stehen Ihnen unter www.agvbanken.de als Download zur Verfügung.
Die Einführungsphase des neuen Berufsbildes für Bankkaufleute ist abgeschlossen. In bundesweit sechs Informationsveranstaltungen für das gesamte Kreditgewerbe haben sich insgesamt rund 1.200 Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte an Berufsschulen und Fachleute aus Kammern, Verbänden und Behörden über die Details der neuen Bankausbildung informiert. Mitte Februar wurde die neue Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt bereits für den neuen Ausbildungsjahrgang zum 1. August 2020 in Kraft. Mit über 22.600 Auszubildenden im Jahr 2018 gehört Bankkaufmann/-frau zu den wichtigsten Ausbildungsberufen in Deutschland.
Die neue Ausbildungsordnung ersetzt die bislang geltende aus dem Jahr 1998. Sie vermittelt weiterhin die erforderlichen bankfachlichen Kompetenzen wie Vermögensbildung, Vorsorge, Kreditgeschäft oder Bau- und Unternehmensfinanzierung. Neu ist, dass sie jetzt auch kommunikative Fähigkeiten wie die Beratungskompetenz in den Mittelpunkt rückt, neue digitale Aspekte und Fähigkeiten integriert und stärker als bisher Wert darauf legt, dass vollständige Arbeitsprozesse – etwa der Verlauf eines Beratungsgesprächs – erlernt werden. Damit wird die Bankausbildung insgesamt digitaler, transparenter, kunden- und praxisorientierter. Zudem wurde die Abschlussprüfung – wie in vielen Berufen heute üblich – auf zwei Termine gestreckt: nach der Hälfte der Ausbildung und zum Abschluss. Die mündliche Abschlussprüfung umfasst nun auch ein Kundenberatungsgespräch inklusive Einsatz digitaler Medien.
„Die neue Ausbildungsordnung ist ein echter Quantensprung“, sagt Ulf Grimmke, Leiter Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik beim Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und Koordinator der Bankenverbände im Neuordnungsverfahren. „Wir bieten weiterhin eine generalistische Ausbildung, die für den Einsatz in allen Bereichen von Banken und Sparkassen qualifiziert. Zugleich eröffnen wir einen neuen und modernen Einstieg in attraktive Entwicklungswege in den verschiedenen Bankengruppen.“
Für Dr. Stephan Weingarz, Abteilungsleiter Personalmanagement beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), spiegelt die neue Bankausbildung den Wandel im Kreditgewerbe wider: „Triebfeder für die neue Ausbildungsordnung waren die grundlegenden Umbrüche in der Bankenbranche. Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Anforderungen an die Beschäftigten und schafft neben der klassischen Tätigkeit in der Bankfiliale eine Vielzahl neuer Tätigkeitsfelder für alle Vertriebswege im Bankgeschäft.“ Sabine Koch, Abteilungsdirektorin Personalmanagement beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), erläutert: „Mit der neuen Ausbildungsordnung sind wir auf der Höhe der Zeit. Kommunikative Fähigkeiten, vernetztes Denken, der professionelle Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und projektorientiertes Arbeiten rücken stärker in den Fokus der Ausbildung. Zugleich stärken wir die Beratungskompetenz.“
Das Banking Committee for European Social Affairs (BCESA) innerhalb der Europäischen Bankenvereinigung EBF, das die Interessen der Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe auf europäischer Ebene vertritt, hat seine Führung für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Vorsitzender bleibt Dr. Jens Thau, Geschäftsführer im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes, der das Amt seit 2013 innehat. Auch sein Stellvertreter Dr. Michael Kammas, Generaldirektor des Zyprischen Bankenverbands, wurde wiedergewählt.
Die EBF begrüßt die Bestätigung der BCESA-Führung. „Die Wiederwahl bringt uns auf Arbeitgeberseite Kontinuität und Verlässlichkeit im sektoralen Dialog. In einer Zeit des grundlegenden Wandels in unserer Branche ist das von besonderer Bedeutung, weil es den konstruktiven Dialog mit unseren Sozialpartnern stärkt“, sagt Wim Mijs, Chief Executive Officer der EBF.
Die wiedergewählte BCESA-Führung unterstreicht die gestiegene Bedeutung der europäischen Sozialpartner-Projekte im Bankgewerbe. Dr. Jens Thau: „In den vergangenen Jahren haben wir eine neue Qualitätsstufe in der Zusammenarbeit der Sozialpartner erreicht und ein gemeinsames Verständnis zu wichtigen Themen wie Telearbeit und Digitalisierung entwickelt. Damit schaffen wir echten Mehrwert für die Sozialpartner auch auf nationaler Ebene. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.“ Ein wichtiger Baustein in dieser Strategie sei auch die zurzeit laufende Analyse, wie sich die Bankenregulierung auf Beschäftigung und Arbeit im Bankgewerbe auswirkt. Dr. Michael Kammas: „Wir beleuchten intensiv, was die Regulierung für das tägliche Handeln unserer Beschäftigten bedeutet. Damit legen wir den Grundstein für eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Regulatoren und Bankenaufsicht.“
Das BCESA vertritt die Interessen der Arbeitgeber im privaten Bankgewerbe auf europäischer Ebene gegenüber dem Sozialpartner UNI-Finance (Internationale Gewerkschaft für die Finanzwirtschaft), der EU-Kommission und weiteren internationalen Organisationen, darunter die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Regulatoren, Bankenaufsicht und Standardisierungs-Organisationen.
Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Dienstag Karl von Rohr (54) als Vorsitzenden des Vorstands wiedergewählt. Er hat das Amt seit 2017 inne, dem Vorstand des AGV Banken gehört er seit 2015 an. Karl von Rohr ist seit 2015 Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG und seit April 2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Im Juli 2019 übernahm er im Vorstand die Verantwortung für die Privatkundenbank und die Vermögensverwaltung. Darüber hinaus ist er Arbeitsdirektor der Deutschen Bank AG und verantwortlich für die Region Deutschland.
Die Mitgliederversammlung des AGV Banken hat auch alle weiteren Mitglieder des Verbands-Vorstands in ihren Ämtern bestätigt. Dem Vorstand gehören damit unverändert an:
- Karl von Rohr, Deutsche Bank AG (Vorsitzender)
- Michael Klaus, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA (stv. Vorsitzender)
- Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG, stv. Vorsitzender)
- Dr. Michael Diederich (HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG)
- Bernd Geilen (ING-Diba AG)
- Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG)
- Dr. Bettina Orlopp (Commerzbank AG).
Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto des Vorsitzenden Karl von Rohr steht Ihnen im Medienbereich als Download zur Verfügung.
Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) hat am Dienstag im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zu Bankkaufleuten ausgezeichnet. Damit unterstreicht der Verband die hohe Bedeutung der Ausbildung in der Branche. Karl von Rohr, Vorsitzender des AGV Banken: „Der Bankberuf ist weiterhin attraktiv und vielfältig, er bietet auch in Zeiten des anhaltenden Umbruchs nach wie vor gute Entwicklungschancen.“ Die ausgezeichneten Ausgebildeten hätten hervorragende Leistungen gezeigt und seien ein Vorbild für die vielen engagierten Nachwuchskräfte im privaten Bankgewerbe.
Ausgezeichnet wurden folgende Absolventinnen und Absolventen:
- Ausgezeichnet wurden folgende Absolventinnen und Absolventen:
- Mathias Acht (Deutsche Bank, Mainz)
- Anna Becher (Deutsche Bank, Düsseldorf)
- Alexander Imberger (National-Bank, Mülheim/Ruhr und Essen)
- Verena Löber (Deutsche Bank, Niedersachsen Ost)
- Alexander Müller (Commerzbank, Saarbrücken)
- Lennart Schrader (Targobank, Hamm)
- Eva-Maria Themann (Deutsche Bank, Duisburg)
Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto von der Ehrung der besten Ausgebildeten steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2018 um 2,5 Prozent auf 571.700 gesunken (Vorjahr: 586.250). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Personalabbau etwas abgeschwächt fort; im Vorjahr hatte sich die Beschäftigtenzahl um 3,8 Prozent verringert. Zu diesen Ergebnissen kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.
Im privaten Bankgewerbe ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr um 1,2 Prozent zurückgegangen: Zum Jahresende 2018 waren hier rund 156.200 Personen beschäftigt (Vorjahr: 158.100). Ursache ist neben Konsolidierung auch der anhaltende Umbau der Geschäftsmodelle bei fortschreitender Digitalisierung, verbunden mit dem Wegfall vor allem einfacher Tätigkeiten in Abwicklungs- und Service-Einheiten. Auf der anderen Seite steigt der Bedarf an hoch qualifizierten Beschäftigten, die an der Schnittstelle zwischen IT und Bankgeschäft neue Produkte und Prozesse gestalten. Positiv auf den Beschäftigungsstand im privaten Bankgewerbe wirkt zudem der Sondereffekt durch die Privatisierung der früheren HSH Nordbank (heute: Hamburg Commercial Bank).
Beim Blick auf die verschiedenen Bankengruppen und Geschäftsmodelle zeigt sich ein differenziertes Bild: Leichten Personalaufbau gab es bei den Hypothekenbanken, während der Beschäftigungsstand bei Bausparkassen und Direktbanken weitgehend stabil blieb. Leichten Personalabbau meldeten Privatbankiers und Spezialbanken. Den stärksten Beschäftigungsrückgang gab es bei den Groß- und Regionalbanken.
Die Ausbildungsquote (Zahl der Auszubildenden im Beruf Bankkaufmann/-frau im Verhältnis zum Stammpersonal) im privaten Bankgewerbe ist 2018 erstmals seit 2011 wieder gestiegen und erreichte 4,0 Prozent (Vorjahr: 3,8 Prozent). Darin spiegelt sich der zuletzt gewachsene Bedarf an Nachwuchskräften in der Branche wider. Auch bei Einbeziehung aller Ausbildungsformen (duale, ausbildungs- oder praxisintegrierte Studiengänge) lag die Ausbildungsquote 2018 höher als im Vorjahr (5,0 gegenüber 4,8 Prozent). Sie bewegt sich damit im Vergleich zu anderen Bankengruppen und zur Gesamtwirtschaft weiterhin auf einem guten Niveau.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe liegt unverändert bei einem Drittel: 2018 waren 33,7 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich (Vorjahr: 33,6). Stabil geblieben ist über alle Beschäftigten hinweg die Teilzeitquote: Über ein Viertel der Beschäftigten (25,6 Prozent) arbeitet in Teilzeit. Erneut gestiegen ist der Anteil der Teilzeitkräfte unter den außertariflich Beschäftigten; er erhöhte sich innerhalb eines Jahres deutlich um rund einen Prozentpunkt auf 15,8 Prozent. Die Fluktuation ist durch größere Personalabbau-Programme im Jahr 2018 auf 9,0 Prozent gestiegen (Vorjahr: 7,1 Prozent).
Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich in der fünften Verhandlungsrunde in der Nacht zu Donnerstag auf ein umfangreiches Abschlusspaket verständigt. Es umfasst neben Gehaltssteigerungen in zwei Stufen auch neue Tarifregelungen zu Qualifizierung, Arbeitszeit, Ausbildung und Prävention sowie den Einstieg in eine weitere Modernisierung der Tarifverträge. Dazu gehören Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem, einen eigenständigen Ausbildungs-Tarifvertrag und einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente.
Kern des Tarifabschlusses ist ein neuer Gehaltstarifvertrag mit einer Lauf-zeit von 29 Monaten (Februar 2019 bis Juni 2021). Die Gehälter für die rund 190.000 Beschäftigten werden in zwei Stufen um insgesamt 4,0 Prozent erhöht: ab September 2019 um 2,0 Prozent und noch einmal um weitere 2,0 Prozent ab November 2020. Damit erhöhen sich die Tarifgehälter über die Laufzeit um durchschnittlich 1,66 Prozent pro Jahr. Auszubildende erhalten ab September 2019 eine überproportionale Gehaltserhöhung um 60 Euro pro Monat.
„Das Abschlusspaket unterstreicht den Wert der Sozialpartnerschaft im Bankgewerbe. Das Verhandlungsergebnis berücksichtigt die schwierige Branchenlage und dokumentiert zugleich den Reform- und Gestaltungswillen der Tarifparteien“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber. „Mit dem Gehaltsabschluss sichern wir die Realeinkommen der Beschäftigten und schaffen langfristig Planungssicherheit für unsere Unternehmen.“ Gunar Feth, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken, erklärte: „Das waren lange und besonders schwierige Verhandlungen. Dieser Tarifabschluss liegt an der Belastungsgrenze, ist aber gerade noch vertretbar und wird den vielen verschiedenen Geschäftsmodellen in unserer Branche gerecht. Am Ende ist es uns gelungen, teilweise sehr unterschiedliche Positionen auf einen Nenner zu bringen.“
Über die Gehaltsfrage hinaus haben Arbeitgeber und Gewerkschaften folgende Vereinbarungen zur Gestaltung des digitalen Wandels getroffen:
- Die Beschäftigten haben künftig Anspruch auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch, in dem gemeinsam festgestellt wird, ob und welcher individuelle Qualifizierungsbedarf besteht, insbesondere mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung. Bei Qualifizierungsbedarf wird eine geeignete und angemessene Qualifizierungsmaßnahme vereinbart, soweit diese im Rahmen bestehender Weiterbildungsbudgets abgedeckt ist.
- Für Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit gilt ein erweiterter Ausgleichzeitraum von zwölf anstatt bislang sechs Monaten. Da-mit erhalten Unternehmen und Beschäftigte mehr Flexibilität bei zunehmend mobilen und agilen Arbeitsformen.
- Um Berufseinsteigern bessere Beschäftigungsperspektiven zu bieten, erproben die Tarifparteien eine Regelung zur befristeten Übernahme Ausgebildeter. Danach werden Auszubildende bei persönlicher Eignung und nach erfolgreicher Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate übernommen, sofern betrieblicher Bedarf besteht. Dieser setzt im jeweiligen Betrieb einen geeigneten freien Arbeitsplatz und eine entsprechende Mobilität der oder des Ausgebildeten voraus. Die Regelung gilt nicht, falls nicht für den Bedarf im eigenen Unternehmen ausgebildet wird. Die Regelung ist befristet bis Ende Juni 2021 und gilt nur für Ausbildungsverhältnisse, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen.
- Die Beschäftigten erhalten einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Vorsorgeuntersuchungen gemäß dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Zusätzlich haben sich die Tarifparteien auf Verhandlungen über die Modernisierung der Verbandstarifverträge verständigt mit dem Ziel, die Tarifverträge zukunftsgerecht zu gestalten und die Sozialpartnerschaft im Bankgewerbe zu stärken. Das Verhandlungspaket umfasst folgende Elemente:
- Die Verhandlungen über ein neues Tarif-Entgeltsystem, die bereits im Anschluss an die Tarifrunde 2016 begonnen hatten, werden im Jahr 2020 fortgesetzt. Dafür haben sich die Tarifparteien bereits auf verschiedene Eckpunkte verständigt. Angestrebt wird ein System mit zeitgemäßen Eingruppierungsmerkmalen. Auch der Zuschnitt des Tarifbereichs soll erörtert werden. Der Übergang auf ein neues System soll kostenneutral und mit Überleitungsvorschriften gestaltet werden, in die auch Fragen des Besitzstandes einbezogen werden sollen.
- Die Tarifparteien nehmen Verhandlungen über einen eigenständigen Ausbildungs-Tarifvertrag auf, in dem bisherige und etwaige neue Re-gelungen zur Ausbildung gebündelt werden sollen. Ziel ist es, die Attraktivität des Bankberufs für Nachwuchskräfte auch nach außen deutlicher sichtbar zu machen.
- Die Tarifparteien nehmen Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell Betriebsrente auf. Basis ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das 2018 in Kraft getreten ist. Danach können die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen Betriebsrenten ohne Garantien durch den Arbeitgeber vereinbaren (reine Beitragszusage).
Die Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken (VÖB) geführt, auf Gewerkschaftsseite von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und DHV – Die Berufsgewerkschaft.