Karl von Rohr als Vorsitzender des AGV Banken wiedergewählt

Berlin
22.10.2019
  • Auch alle weiteren Vorstandsmitglieder bestätigt

Die Mitglieder im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) haben am Dienstag Karl von Rohr (54) als Vorsitzenden des Vorstands wiedergewählt. Er hat das Amt seit 2017 inne, dem Vorstand des AGV Banken gehört er seit 2015 an. Karl von Rohr ist seit 2015 Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG und seit April 2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Im Juli 2019 übernahm er im Vorstand die Verantwortung für die Privatkundenbank und die Vermögensverwaltung. Darüber hinaus ist er Arbeitsdirektor der Deutschen Bank AG und verantwortlich für die Region Deutschland.

Die Mitgliederversammlung des AGV Banken hat auch alle weiteren Mitglieder des Verbands-Vorstands in ihren Ämtern bestätigt. Dem Vorstand gehören damit unverändert an:

  • Karl von Rohr, Deutsche Bank AG (Vorsitzender)
  • Michael Klaus, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA (stv. Vorsitzender)
  • Dr. Thomas A. Lange (National-Bank AG, stv. Vorsitzender)
  • Dr. Michael Diederich (HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG)
  • Bernd Geilen (ING-Diba AG)
  • Claus Momburg (IKB Deutsche Industriebank AG)
  • Dr. Bettina Orlopp (Commerzbank AG).

Hinweis an die Redaktionen: Ein Foto des Vorsitzenden Karl von Rohr steht Ihnen im Medienbereich als Download zur Verfügung.

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Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.