Außertarifliche Mitarbeiter (AT) und leitende Angestellte

Außertarifliche Angestellte sind laut Bankentarif Mitarbeiter, die "durch ihre Stellung berufen sind, selbstständig Entscheidungen von besonderer Wichtigkeit und Tragweite zu treffen (z.B. Prokuristen/-innen, Leiter/-innen größerer Zweigstellen, Abteilungsleiter/ innen)", sofern ihr laufendes Monatsgehalt außerdem das Endgehalt der höchsten Tarifgruppe überschreitet. Diese Mitarbeiter fallen nicht unter die Bestimmungen des Tarifvertrags. Vielmehr können deren Arbeitsbedingungen individuell vereinbart werden. Einzige Bedingung: Die Vereinbarungen dürfen in der Gesamtbetrachtung nicht schlechter als die Bedingungen des Tarifs sein.

Auf der betrieblichen Ebene vertritt der Betriebsrat auch die AT-Mitarbeiter. Ausgenommen ist lediglich der engere Kreis der so genannten Leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz, diese werden durch den Sprecherausschuß vertreten.