Beschäftigtenzahl im Kreditgewerbe leicht gestiegen
- Durch Sondereffekt 2024 über alle Bankengruppen hinweg rund 543.000 Beschäftigte
- Privates Bankgewerbe: Personalstärke leicht rückläufig
- Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter gestiegen
- Teilzeitquote mit leichtem Anstieg
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe ist im Jahr 2024 leicht gestiegen. Sie lag zum Jahresende bei 543.350, das sind 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr (537.650). Damit ist nach Jahren des Rückgangs und der Stagnation im Vorjahr erstmals wieder ein leichter Beschäftigungsaufwuchs festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes in seiner aktuellen Beschäftigtenerhebung.
Das leichte Plus erklärt sich vor allem dadurch, dass in einzelnen Bankengruppen in den kommenden Jahren absehbar besonders viele Beschäftigte in den Ruhestand gehen und die betroffenen Institute vorausschauend zusätzliches Personal eingestellt haben, um erheblichem Fachkräftemangel vorzubeugen. Hinzukommen Neueinstellungen in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Regulierung und Nachhaltigkeit.
Bei den privaten Banken und Bausparkassen ist die Beschäftigtenzahl im vergangenen Jahr leicht um 0,7 Prozent gesunken: Zum Jahresende 2024 waren hier rund 154.600 Personen beschäftigt (Vorjahr: 155.650). Auslöser waren vor allem Restrukturierungen in größeren Instituten.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten Bankgewerbe ist erneut um 0,6 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei deutlich über einem Drittel: 2024 waren 37,1 Prozent aller außertariflich Angestellten weiblich(Vorjahr: 36,5). Die Teilzeitquote über alle Beschäftigten hinweg liegt stabil bei einem Viertel: 2024 arbeiteten 25,1 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit(Vorjahr: 24,9 Prozent). In der Gesamtwirtschaft lag der Anteil der Beschäftigten in Teilzeit bei 29 Prozent.
Dem AGV Banken gehören rund 100 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 135.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits und Sozialgerichten in Grundsatzfragen. Darüber hinaus nimmt er die sozialpolitischen Belange des privaten Bankengewerbes gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen wahr. Der AGV Banken unterstützt seine Mitglieder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und berät die zuständigen Ministerien bei der Entwicklung von einschlägigen Gesetzen und Ausbildungsordnungen.