Transformation sozialverträglich gestalten: Altersteilzeit im Blockmodell beibehalten
zurückMit Blick auf eine zukunftsfeste Alterssicherung in Deutschland wird auch darüber diskutiert, wie sich das Arbeitspotenzial älterer Beschäftigter besser nutzen lässt. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Alterssicherungskommission der Bundesregierung, bei Altersteilzeit (ATZ) das Blockmodell abzuschaffen (erste Phase: Arbeit in Vollzeit, gleich lange zweite Phase: keine Arbeit) und nur noch Varianten zu ermöglichen, die Beschäftigte bis zum Ende der ATZ-Laufzeit in Teilzeitarbeit halten.
Als Sozialpartner im privaten Bankgewerbe wenden wir uns gemeinsam und mit Nachdruck gegen diese Empfehlung, weil sie das gewünschte Ziel nicht erreicht und mitten in einer Phase tiefgreifender Transformation wichtige Handlungsoptionen für Unternehmen und Beschäftigte abschneiden würde. In einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen der AGV Banken und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass Altersteilzeit im Blockmodell erhalten bleiben muss, weil sie in Transformationsphasen ein unverzichtbares Instrument zur Beschäftigungssicherung und zum sozialverträglichen Personalabbau ist.
Die Börsen-Zeitung hat zu dem Thema einen Beitrag veröffentlicht, in dem AGV-Hauptgeschäftsführer Carsten Rogge-Strang und Jan Duscheck, Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe bei ver.di, die gemeinsamen Positionen ausführlich erläutern (PDF-Download s. u.).
Unsere wichtigsten Punkte: Ein Wegfall des Blockmodells…
- würde das Arbeitspotenzial Älterer nicht erhöhen, weil das Arbeitsvolumen bei ATZ immer um die Hälfte reduziert wird, sowohl im Gleichverteilungs- als auch im Blockmodell;
- hätte keinen nennenswerten Einfluss auf Rentenanwartschaften, weil Arbeitgeber allein den Beitrag zur gesetzlichen Rente fast bis zum Vollzeitäquivalent aufstocken;
- käme einem Aus für die Altersteilzeit gleich: Im privaten Bankgewerbe wählen 99 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit das Blockmodell, im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft immerhin 80 Prozent;
- ginge zulasten jüngerer Beschäftigter, die bei Restrukturierung im Zuge einer Sozialauswahl weniger geschützt wären;
- würde sozialverträglichen Personalabbau erheblich erschweren und verstärkt betriebsbedingte Beendigungskündigungen erfordern, die in unserer Branche bislang die absolute Ausnahme sind;
- sorgt bereits bei bloßer Empfehlung für erhebliche Unruhe in den Unternehmen und bei Beschäftigten, weshalb wir schon jetzt – unabhängig von späterer Gesetzgebung – Vertrauensschutz für bereits abgeschlossene ATZ-Regelungen und solche brauchen, die weiterhin nach derzeit geltendem Recht vereinbart werden.
