Inflationsausgleichs-Prämie: Große Mehrheit der Bankbeschäftigten profitiert 

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Im privaten Bankgewerbe profitieren nach derzeitigem Stand bereits rund drei Viertel der Beschäftigten von freiwilligen steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen zur Abmilderung der erhöhten Inflation („Inflationsausgleichs-Prämie“). Das hat der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) in einer aktuellen Erhebung ermittelt. Danach macht der ganz überwiegende Teil der Banken von der Möglichkeit zur Zahlung einer Prämie Gebrauch, die von der Bundesregierung im Herbst geschaffen worden war.  

Dabei zeigt sich, wie wichtig die Freiwilligkeit der Regelung und die Möglichkeit zur Differenzierung ist: Die Zahlungen fallen – abhängig von der spezifischen Unternehmenssituation – unterschiedlich hoch aus; in vielen Banken laufen zudem noch Überlegungen, wann und in welcher Höhe eine Prämie gezahlt werden soll. Insgesamt sendet die Branche jedoch zwei klare Signale: Zum einen gehören die Banken zu den Wirtschaftszweigen, die sich abseits von Tarifvereinbarungen besonders stark für eine zusätzliche Unterstützung ihrer Beschäftigten einsetzen. Zum anderen profitieren vielfach insbesondere die unteren Einkommensgruppen, die von der erhöhten Inflation besonders betroffen sind. 

Darüber hinaus setzt sich der AGV Banken weiterhin dafür ein, dass auch die noch ausstehende Sonderzahlung aus dem jüngsten Tarifabschluss (500 Euro im Januar 2023) unter die gesetzliche Regelung für Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen fällt und steuer- und abgabenfrei geleistet werden kann. In diesem Fall würden alle Tarifbeschäftigten der Branche – unabhängig von den individuellen betrieblichen Entscheidungen – von der gesetzlichen Sonderregelung profitieren.