Arbeitgeber

Als Arbeitgeber werden alle natürlichen oder juristischen Personen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder GmbHs) bezeichnet, die Personen in abhängiger Arbeit beschäftigen. Die Arbeitgeber sind damit Parteien des Arbeitsverhältnisses, das vertraglich mit den Arbeitnehmern eingegangen wird. Arbeitgeber können Tarifverträge direkt mit Gewerkschaften abschließen (Haustarifverträge) oder einem Arbeitgeberverband beitreten, der Tarifverträge für seine Mitglieder abschließt (Verbandstarifverträge).