Sozialer Dialog aktuell

Die tiefgreifende Transformation der Wirtschaft und insbesondere der wissensbasierten Dienstleistungen spiegelt sich auch in Sozialpartner-Verhandlungen auf internationaler und europäischer Ebene wider. Dabei stehen vor allem die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, aber auch der Regulierung im Bankgewerbe zur Diskussion. Der AGV Banken ist in diese Debatten intensiv eingebunden.


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Internationaler sozialer Dialog

Globale Grundsätze für zeitgemäße Arbeitsgestaltung im Finanzsektor verabschiedet

Hochrangige Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Regierungen haben unter dem Dach der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) eine gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzsektor verabschiedet, an deren Erarbeitung der AGV Banken maßgeblich beteiligt war. Nach viertägigen Beratungen Ende Januar 2022 hat die ILO das Abschlussdokument am 7. Februar veröffentlicht. Die Erklärung betont die zentrale Rolle der Finanzwirtschaft als Transmissionsriemen und Innovationstreiber für Wirtschaft und Gesellschaft weltweit. Dabei unterstreicht sie die Chancen der Digitalisierung und formuliert Leitlinien, wie sich Arbeit auch im digitalen Zeitalter gut und gesundheitsgerecht gestalten lässt. In die Beratungen auf ILO-Ebene sind auch die Positionen der europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes eingeflossen.

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Horizontaler sozialer Dialog in Europa (branchenübergreifend)

Diskussionen über Rahmenbedingungen des sozialen Dialogs

Die im sektoralen sozialen Dialog auf europäischer Ebene engagierten Arbeitgebervertreter haben sich mit der EU-Kommission über deren Vorhaben ausgetauscht, die Rahmenbedingungen des sektoralen sozialen Dialoges anzupassen. Hier konnte jedoch anfangs kein Konsens erzielt werden. Die Sozialpartner der verschiedenen Branchen beurteilten insbesondere kritisch, dass sie zusätzliche Aufgaben übernehmen sollten und die Möglichkeit persönlicher Treffen zugunsten von Onlineformaten reduziert erschien. Hierzu gab es am 28. April 2022 eine Anhörung der Sozialpartner durch die EU-Kommission.

Es wurde zwar deutlich, dass die Kommission die von den Sozialpartnern vorgebrachten Bedenken zum Teil nachvollziehen konnte. Allerdings war es erforderlich, dass sich die Sozialpartner zügig auf eine gemeinsame Linie hierzu verständigten. In einem gemeinsamen Brief an die Kommission vom 17. Mai 2022 drückten wichtige Sozialpartner deshalb gemeinsam ihre Besorgnis über den Ansatz der Kommission zur Überprüfung des sektoralen sozialen Dialogs aus, insbesondere über die Absicht, die Organisation der Sitzungen der EU-Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog den Sozialpartnern zu übertragen und die Finanzierung von Projektanträgen abhängig zu machen. An diesem konzertierten Vorgehen war die European Banking Federation (EBF) über ihr Banking Committee for European Social Affairs (BCESA) unter Leitung des AGV Banken maßgeblich beteiligt. Das gemeinsame Vorgehen hat dazu geführt, dass der Prozess zunächst zugunsten eines weiteren vertiefteren Austauschs gestoppt wurde. Sozialpartner und Kommission entwickeln jetzt ein gemeinsames Verständnis, wie die jeweiligen Bedürfnisse miteinander in Einklang gebracht werden können.

Verhandlungen zu Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit

Im horizontalen sozialen Dialog stehen aktuell die Verhandlungen zu Telearbeit und einem Recht auf Nichterreichbarkeit auf der Tagesordnung, die auf Arbeitgeberseite vom europäischen Dachverband Businesseurope und auf Arbeitnehmerseite von der European Trade Union Confederation (ETUC) geführt werden. Mit diesen Verhandlungen, deren Abschluss für 2023 geplant ist, soll die „Rahmenvereinbarung über Telearbeit“ vom 16. Juli 2002 nach 20 Jahren aktualisiert werden.

Businesseurope hat neben der Verhandlungsdelegation aus den nationalen Arbeitgeberverbänden eine Arbeitsgruppe der interessierten Sektoren ins Leben gerufen, die bereits vor Aufnahme der Verhandlungen getagt hat. Über das Banking Committee for European Social Affairs (EBF-BCESA) unter Leitung von Dr. Jens Thau (AGV Banken) sind auch die europäischen Banken-Arbeitgeber in diese Gruppe eingebunden und stehen dabei in engem Austausch mit dem Brüsseler Büro der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Aus Sicht der europäischen Banken-Arbeitgeber muss sichergestellt sein, dass die im sektoralen Dialog des Bankgewerbes erzielten Rahmenbedingungen – insbesondere zu beidseitiger Freiwilligkeit, der Sicherung der Organisationshoheit des Arbeitgebers und besonders der Parallelität von Arbeit im Büro und mobiler Arbeit zur Vermeidung der Spaltung von Belegschaften – auch branchenübergreifend gewahrt bleiben. Dabei ist von grundlegender Bedeutung, dass keine Sonderrechte für Mobilarbeitende eingeführt werden, die im Büroalltag keine Entsprechung haben (etwa ein Recht auf Abschalten während zugewiesener oder vereinbarter Arbeitszeiten).

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Sektoraler sozialer Dialog in Europa (Bankgewerbe)

Im Rahmen des sektoralen sozialen Dialoges des Bankgewerbes haben sich die Sozialpartner (UNI auf Gewerkschaftsseite sowie die Vertreter von Genossenschaftsbanken, Sparkassen und privatem Bankgewerbe – EACB, ESBG und EBF-BCESA) zuletzt intensiv mit den Themen Fernarbeit (inklusive Mobilarbeit), dem Einfluss von Regulierung auf Beschäftigung und der fortschreitenden Digitalisierung im Finanzsektor befasst.

Gemeinsame Erklärung zu Fernarbeit inklusive mobiler Arbeit

Am 8. Dezember 2021 haben die europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes eine gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit („remote work“ inklusive mobiler Arbeit) verabschiedet, in der sie einen chancenorientierten, positiven und pragmatischen Umgang mit dieser ortsungebundenen Arbeitsform befürworten. Die Sozialpartner erklären, dass mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Fernarbeit eine neue digitale Arbeitsmethode Verbreitung findet, die Fachkompetenz mit Kreativität, sozialer Interaktion und (Arbeitszeit-)Flexibilität verbindet. Dabei betonen die europäischen Sozialpartner, dass Fernarbeit und Arbeit am Büroarbeitsplatz arbeitsrechtlich und personalpolitisch gleichwertig sind.

Bereits in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Digitalisierung Ende 2018 hatten die europäischen Sozialpartner darauf hingewiesen, dass digitale Systeme das Potenzial haben, die administrative Arbeitsbelastung der Mitarbeiter zu reduzieren, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen mehr Zeit und Ressourcen zu geben, um Kunden zu unterstützen und zu beraten. Die gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit hebt nun hervor, dass auf die spezifischen Herausforderungen der Arbeitsform Fernarbeit passende Antworten gefunden werden müssen. Dazu gehörten auch die Aspekte Arbeitsmittel, Datenschutz und spezifische Gesundheits- und Arbeitssicherheitsfragen.

Die Erklärung wird auf Arbeitgeberseite getragen vom Banking Committee for European Social Affairs (BCESA), das unter dem Dach der Europäischen Bankenvereinigung EBF die Interessen des privaten Bankgewerbes vertritt, sowie den europäischen Spitzenverbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, der European Savings Banks Group (ESBG) und der European Association of Co-Operative Banks (EACB). Für die Arbeitnehmerseite war die internationale Gewerkschaft UNI an den Gesprächen beteiligt.

Der AGV Banken, seit 2013 im Vorsitz des BCESA, hat die Arbeiten an der gemeinsamen Erklärung intensiv begleitet. Aus Sicht des Verbands unterstreicht die Erklärung das gemeinsame Verständnis der Banken-Sozialpartner für eine zeitgemäße Gestaltung mobil-flexibler Arbeitsformen und schafft einen verlässlichen Rahmen für die konkrete Umsetzung in den Unternehmen.

Studie zum Einfluss von Regulierung auf Beschäftigung – Teil 3

Bereits 2017 hatten die europäischen Sozialpartner für das Bankgewerbe eine umfassende Studie zu den Auswirkungen von Regulierung auf Beschäftigung begonnen und im Rahmen dieses Projekts bereits zwei Teilstudien abgeschlossen (Bestandsaufnahme, empirische Forschung und Experteninterviews). Inzwischen haben die Sozialpartner vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Transformation der Branche einen dritten Studienteil beantragt, dessen Finanzierung die EU-Kommission bewilligt hat. Entsprechend hat das Management-Komitee für diese Teilstudie Anfang September 2022 erstmals getagt und das Projekt gestartet.

Ziel ist eine qualitative Analyse, wie sich die aktuellen globalen Trends, insbesondere die Entwicklung von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung, auf die Bankenbranche und ihre Mitarbeiter*innen im kommenden Jahrzehnt auswirken werden, wie Regulierung dazu beitragen kann, diese Auswirkungen abzuschwächen, und welche – ggf. stärkere – Rolle die Sozialpartner in diesem Prozess spielen. Die qualitative Analyse startet mit Experteninterviews und wird in drei Workshops vertiefend diskutiert (Mitte Februar 2023, Juni/Juli und Oktober). Auf Grundlage der (Zwischen-)Ergebnisse wollen die Sozialpartner gemeinsame Positionen sondieren und verabschieden. Diese sollen zusammen mit den Studienergebnissen auf der Abschlusskonferenz des Projekts (voraussichtlich im Mai 2024 in Brüssel) vorgestellt werden.