Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Arbeitgeberverbandes. Sie tagt ein Mal jährlich unter dem Vorsitz der oder des Verbandsvorsitzenden. Die Versammlung nimmt den Jahresbericht entgegen, entscheidet über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung. Alle zwei Jahre wählt sie den Vorstand.

In der Mitgliederversammlung ist die Gesamtheit der Vereinsmitglieder vertreten. Das Stimmrecht und die Stimmenzahl jedes Mitglieds richten sich nach der Zahl der jeweils dort beschäftigten Personen.

Seit 2019 zeichnet der AGV Banken im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die jahrgangsbesten Ausgebildeten aus.

Eindrücke von der virtuellen Mitgliederversammlung 2021

Eindrücke von der virtuellen Mitgliederversammlung 2020

Eindrücke von der Mitgliederversammlung 2019 in Berlin (mit Feierstunde zum 65-jährigen Verbandsbestehen)