Moderne Arbeitsgestaltung

Vorreiter bei moderner Arbeitsgestaltung

Mobil-flexible Arbeitsformen

Die Banken zählen schon seit vielen Jahren zu den Branchen mit dem höchsten Digitalisierungsgrad und der stärksten Digitalisierungs-Dynamik – mit Auswirkungen auch auf die Arbeitsgestaltung: Das private Bankgewerbe war bereits früh Vorreiter bei mobil-flexiblen Arbeitsformen, schon vor der Corona-Pandemie arbeitete über die Hälfte der Bankbeschäftigten mindestens gelegentlich von zu Hause. Heute gilt das sogar für zwei Drittel der Mitarbeitenden, wobei sich zunehmend hybride Arbeitsmodelle durchsetzen – mit einer ausgewogenen Mischung aus Arbeit in den Büroräumen der Arbeitgeber und mobiler Büroarbeit.

Entsprechend zählt das private Bankgewerbe auch jetzt zu den Vorreitern bei der Gestaltung moderner Arbeitswelten. In fast allen unserer Mitgliedsunternehmen gibt es aktuelle betriebliche Regelungen zu mobiler Arbeit, die jeweils zum Geschäftsmodell und zur Unternehmenskultur passen. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine überdurchschnittlich hohe Arbeitszeitsouveränität und Flexibilität: Rund 75 Prozent der Mitarbeitenden im privaten Bankgewerbe haben flexible Arbeitszeitregelungen, nur noch ein Fünftel hat feste Arbeitszeiten. Insgesamt bewerten 85 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeitregelungen positiv. Und auch der Arbeitsort wird immer flexibler: Inzwischen haben knapp 50 Prozent unserer Beschäftigten die Möglichkeit, zumindest gelegentlich auch außerhalb Deutschlands mobil zu arbeiten.

Während der Pandemie hat sich die Flexibilität insgesamt noch einmal erhöht – und sie wirkt positiv und entlastend bei denen, die mindestens gelegentlich von zu Hause arbeiten: Drei Viertel dieser Beschäftigten können sich im Homeoffice ihre Arbeitszeit flexibler einteilen und Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren als im Büro, zwei Drittel arbeiten effizienter und über die Hälfte erhält mehr Entscheidungsspielräume.

Quellen: AGV Banken, repräsentative Beschäftigtenerhebungen im privaten Bankgewerbe (Kantar im Auftrag des AGV Banken)

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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Nicht nur durch besonders flexible Arbeitsmodelle, sondern auch dank vieler weiterer Maßnahmen familienbewusster Personalpolitik sind die Banken seit Jahren Vorreiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben; nahezu alle Unternehmen im privaten Bankgewerbe sind hier aktiv. Dazu gehören Programme für den Wiedereinstieg nach Familienzeiten, verschiedenste Teilzeitmodelle, Kontakthalteprogramme und Weiterbildung während Familienpausen sowie Angebote zur Betreuung von Kindern und Angehörigen – von der betriebseigenen Kita über Kinderbetreuungs-Zuschüsse bis zum Betriebs-Hort für Schulkinder; einzelne Unternehmen betreiben sogar eigene Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Angehörige.

Die Beschäftigten im privaten Bankgewerbe wissen das zu schätzen: Aktuell beurteilen 75 Prozent die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben positiv, und ebenso viele geben an, dass sie Beruf und Privatleben gut voneinander trennen können; diese Werte sind seit Jahren und auch während der Pandemie stabil. Mehr noch: Die neuen hybriden Arbeitsformen wirken auf die Beschäftigten überwiegend entlastend und verbessern bei den meisten die Vereinbarkeit zusätzlich.

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Prävention und Gesundheitsförderung

Die Banken zählen seit vielen Jahren zu den Branchen mit dem niedrigsten Krankenstand, der konstant um ein Viertel unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft liegt. Ebenso gleichbleibend beurteilen rund 80 Prozent der Beschäftigten im privaten Bankgewerbe ihren Gesundheitszustand insgesamt und auch ihre psychische Verfassung positiv; dieser Wert ist überdurchschnittlich gut, in der Gesamtbevölkerung trifft das nur auf etwa 70 Prozent zu.

Das liegt zum einen an den guten Arbeitsbedingungen in den Banken. Zum anderen gehört die Kreditwirtschaft zu den aktivsten Branchen bei Prävention und Gesundheitsförderung: Gefährdungsbeurteilungen (auch zu psychischen Belastungen) sind flächendeckend Standard in der Branche. Und nahezu alle Unternehmen bieten Gesundheitsleistungen an, die teilweise deutlich über die Anforderungen des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinausreichen – etwa Bewegungs- und Entspannungsangebote, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomieschulungen, Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Stressprävention und -bewältigung, Schulungen zum Zeit- und Selbstmanagement, Gesundheitstage oder Ernährungsberatung.

Darüber hinaus richten viele Banken den Fokus auf eine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation (Gestaltung von Prozessen, Führungs- und Teamqualität). Und über drei Viertel der Beschäftigten können Angebote zur Stressprävention und -bewältigung nutzen, darunter immer häufiger so genannte Employee Assistance Programme (EAP) – vom Arbeitgeber finanzierte externe Mitarbeiterberatungen, an die sich Beschäftigte anonym sowohl mit beruflichen als auch privaten Problemen wenden können und über die sie in akuten Fällen schnelle Unterstützung erhalten.

Seit 2019 haben Tarifbeschäftigte im privaten Bankgewerbe außerdem einen Anspruch auf Freistellung für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der gesetzlichen Krankenversicherungen empfiehlt (Übersicht: Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).

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