Arbeits- und sozialrechtliche Beratung

Der Schwerpunkt der allgemeinen Arbeitsrechtsberatung des AGV Banken lag zuletzt vor allem auf pandemiebedingten Fragestellungen, insbesondere Anfragen zum Arbeitsschutz im Betrieb (Gefährdungsbeurteilung, Zutrittskontrollen, Maskenpflicht), zur gesundheitsgerechten Ausgestaltung mobiler Arbeit sowie zur Auslegung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und der Corona-Arbeitsschutzregel. Darüber hinaus standen Fragen zur Umsetzung des geänderten Nachweisgesetzes im Fokus der Beratung. Die Anfragen aus den Personalabteilungen der Mitgliedsunternehmen betrafen vor allem die Schriftform und den Umgang mit nachträglichen Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen.

Hohen Beratungsbedarf der Mitgliedsunternehmen gab es außerdem zu Fragen der vertraglichen und praktischen Gestaltung von Altersteilzeit und Vorruhestand. Auch die Anfragen der Mitgliedsinstitute zu den rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen bei der Implementierung und Gestaltung von Sabbatical-Modellen nahmen zu. Anfragen zum Manteltarifvertrag betrafen insbesondere die Eingruppierungsvorschriften der §§ 6 und 7 MTV sowie die Regelungen zur Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zuschlägen (§§ 2, 4 und 5 MTV).

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