Vorruhestands-Tarifvertrag

Der ursprünglich befristete Vorruhestands-Tarifvertrag im privaten Bankgewerbe besteht seit Oktober 1984. Er vollzog zunächst die Regelungen des Vorruhestandsgesetz als Verläufer des Altersteilzeitgesetzes nach.

Der Tarifvertrag gewährte zunächst einen Anspruch auf Vorruhestand. Dieser besteht seit Ende April 2014 nicht mehr. Heute spielt der Tarifvertrag nur noch im Rahmen des Rationalisierungsschutzabkommens eine Rolle.

Seit Bestehen des Vorruhestands-Tarifvertrages haben allein im privaten Bankgewerbe über 40.000 Mitarbeiter diese Möglichkeit in Anspruch genommen.