Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen: AGV Banken fordert Gleichbehandlung von Bankbeschäftigten

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Im Rahmen der „Konzertierten Aktion“ zur Bewältigung der erhöhten Inflation hat die Bundesregierung den Sozialpartnern das Angebot unterbreitet, Einmalzahlungen bis 3.000 Euro von Steuern und Sozialabgaben zu befreien, womöglich auch – wie schon bei der „Corona-Prämie“ – im Rahmen von Tarifabschlüssen. In einem Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt setzt sich der AGV Banken dafür ein, dass eine solche Regelung nicht erst für künftige Tarifergebnisse gilt, sondern im Sinne der Gleichbehandlung alle Abschlüsse einbezieht, die bereits unter dem Eindruck des Ukraine-Kriegs und seiner Folgen vereinbart wurden – und damit auch den Banken-Tarifabschluss vom 6. April, der ganz bewusst zwei Einmalzahlungen enthält, um untere Einkommensgruppen besonders zu unterstützen. Zugleich hat der AGV Banken signalisiert, dass viele Unternehmen im privaten Bankgewerbe bereit sind, in der aktuellen Ausnahmesituation Verantwortung zu übernehmen und Erleichterungen für Beschäftigte zu ermöglichen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten dafür seien aber sehr unterschiedlich. Der Verband hat die Politik deshalb darum gebeten, dass begünstigte Einmalzahlungen freiwillig bleiben. Unter diesen Voraussetzungen sei der AGV bereit, sich für eine möglichst breite Anwendung des geplanten Instruments in der Branche einzusetzen.