Arbeitskampf

Werden kollektive Maßnahmen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Störung des Arbeitsfriedens ergriffen, so wird von Arbeitskampf gesprochen. Dieser wird gesetzlich nicht definiert, ist aber in vielen gesetzlichen Regelungen vorausgesetzt.

Eines der wichtigsten Arbeitskampfmittel ist der Streik. Für diesen gilt ebenso wie für andere Arbeitskampfmaßnahmen, dass sie als Mittel zur Herstellung des Verhandlungsgleichgewichts gegenüber dem sozialen Gegenspieler eingesetzt werden. Es gilt das Prinzip der Waffengleichheit mit der Folge, dass auch die Aussperrung als Mittel des Arbeitskampfes auf Arbeitgeberseite zulässig ist. Da Arbeitskämpfe um von der Gegenseite tariflich regelbare Ziele geführt werden müssen, sind u.a. politische Streiks / Aussperrungen rechtswidrig. Da einzelne Arbeitnehmer nicht Partei eines Tarifvertrages sein können, sind "wilde Streiks" (ohne Gewerkschaftsbeteiligung) verboten. Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie sozialadäquat sind, d.h. sie können nur durchgeführt werden, wenn alle Möglichkeiten der friedlichen Einigung ausgeschöpft worden sind. Die Kampfführung muss fair sein (Verbot wahrheitswidriger Kampfpropaganda) und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel entsprechen.