Tarifverträge im Bankgewerbe

Im Bankgewerbe gelten sieben Tarifverträge:

Der Manteltarifvertrag (MTV). Er regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere

  • den räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich des Tarifs
  • die Arbeitszeitdauer (39 Stunden) und deren Gestaltung
  • die Abgrenzung der Tarifgruppen und die zugehörigen Tätigkeitsbeispiele die Höhe der Sonderzahlungen ("13. Gehalt")
  • den Urlaub (6 Wochen)
  • die Kündigungsmodalitäten
  • sowie die Möglichkeit von Tarifabweichungen ("Härtefallkausel").

Der Gehaltstarifvertrag (GTV) für 9 Tarifgruppen mit max. 11 Berufsjahren.

Der Tarifvertrag zur leistungs- und / oder erfolgsorientierten Vergütung (LEV-TV). Dieser eröffnet den Instituten eine teilweise Umgestaltung und Differenzierung der Tarifgehälter nach individueller Leistung.

Der Vermögensbildungs-Tarifvertrag (TVvL) auf der Basis einer Jahresleistung von  480 €.

Das Rationalisierungsschutzabkommen (RSA).

Der Vorruhestands-Tarifvertrag (VRS-TV). Dieser ermöglichte bis April 2014 ein Ausscheiden 1-2 Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn bei 70 Prozent der bisherigen Monatsbezüge.

Der Altersteilzeit-Tarifvertrag (ATZ-TV). Dieser eröffnet den Instituten die Umsetzungsvariante der sogenannten Blockbildung (Altersteilzeit)

Die Tarifverträge umfassen außerdem:

  • Rahmenregelung zu Langzeitkonten
  • Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)