Ausbildungsvergütungen ab dem 01.08.2022

Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende tariflich folgende Zusatzleistungen:

  • Eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung pro Jahr
  • Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro pro Monat

Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Auszubildende haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr.

Bei dreijähriger Ausbildung
Bei zweijähriger Ausbildung
Quelle: