Ausbildungsvergütungen ab dem 01.08.2022
Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende tariflich folgende Zusatzleistungen:
- Eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatsvergütung pro Jahr
- Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro pro Monat
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Auszubildende haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr.
Bei dreijähriger Ausbildung
Bei zweijähriger Ausbildung
Quelle: