Im Bankgewerbe gelten sieben Tarifverträge:
- Der Manteltarifvertrag (MTV). Er regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere
- den räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich des Tarifs
- die Arbeitszeitdauer (39 Stunden) und deren Gestaltung
- die Abgrenzung der Tarifgruppen und die zugehörigen Tätigkeitsbeispiele die Höhe der Sonderzahlungen ("13. Gehalt")
- den Urlaub (6 Wochen)
- die Kündigungsmodalitäten
- sowie die Möglichkeit von Tarifabweichungen ("Härtefallkausel").
- Der Gehaltstarifvertrag (für 9 Tarifgruppen mit max. 11 Berufsjahren).
- Der Tarifvertrag zur leistungs- und / oder erfolgsorientierten Vergütung. Dieser eröffnet den Instituten eine teilweise Umgestaltung und Differenzierung der Tarifgehälter nach individueller Leistung.
- Der Vermögensbildungs-Tarifvertrag auf der Basis einer Jahresleistung von 480 €.
- Das Rationalisierungsschutzabkommen
- Der Vorruhestands-Tarifvertrag. Dieser ermöglicht ein Ausscheiden 1-2 Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn bei 70 Prozent der bisherigen Monatsbezüge
- Der Altersteilzeit-Tarifvertrag. Dieser eröffnet den Instituten die Umsetzungsvariante der sogenannten Blockbildung (Altersteilzeit)
Die Tarifverträge umfassen außerdem:
- Rahmenregelung zu Langzeitkonten
- Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)