Mit der Tarifvertragsordnung von 1918 und der Gewährung der Koalitionsfreiheit durch Art. 159 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde erstmalig die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Tarifverträge abzuschließen. Der erste für das private Bankgewerbe vereinbarte Tarifvertrag war der „Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe“ vom 19.12.1920.
Vertragsparteien waren auf Arbeitgeberseite der Reichsverband der Bankleitungen mit Sitz in Berlin, auf Gewerkschaftsseite zunächst der Deutsche Bankbeamtenverein e.V. und der Allgemeine Verband der Deutschen Bankangestellten. Später kamen auch der Reichsverband der Bankkassenboten und technischen Bankangestellten Deutschlands sowie der Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband, Reichsfachgruppe Banken, als Gewerkschaften hinzu.
Im Jahre 1933 wurden Gewerkschaften (2. Mai) sowie Arbeitgeberverbände (14. Dezember) aufgelöst und stattessen sog. Treuhänder der Arbeit eingesetzt. An die Stelle der Reichstarifverträge traten die von den Treuhändern erlassenen Rechtsverordnungen in Form sog. Tarifordnungen. Für das Bankgewerbe galt die "Reichstarifordnung für das private deutsche Bankgewerbe", mit der die tariflichen Arbeitsbedingungen nahezu unverändert bis zum Kriegsende 1945 festgeschrieben wurden.
Im Jahre 1949 sicherte Art. 9 Abs. 3 GG wieder Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Gleichzeitig wurde das Tarifrecht im Tarifvertragsgesetz neu geregelt. Bereits im selben Jahr wurden über regionale Arbeitgeberverbände die ersten Tarifverträge für das Bankgewerbe auf Länderebene abgeschlossen. Erst nach der Gründung des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes im Jahre 1954 kam es für die damalige Bundesrepublik Deutschland einschl. West-Berlin wieder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher Tarifverträge.
Im Zuge der Wiedervereinigung erklärte sich der Arbeitgeberverband auch für das Beitrittsgebiet zuständig und schloss mit den Gewerkschaften des Bankgewerbes direkt ab Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (1. Juli 1990) eine besondere Tarifvereinbarung für das ostdeutsche Bankgewerbe ab, die in den Folgejahren schrittweise an den West-Tarif angeglichen wurde. Mit der Vollangleichung aller Ost-Tarifverträge an den damaligen West-Tarif galt ab dem 1. Oktober 1997 erstmals nach dem 2. Weltkrieg wieder ein einheitlicher Bankentarif für ganz Deutschland.
22. September 1954 | Verbandsgründung als bundesweit zuständige Arbeitgeberorganisation des privaten Bankgewerbes |
| 2. November 1954 | Abschluss des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem 2. Weltkrieg (Manteltarifvertrag mit 46-Stunden-Woche und je nach Alter 3 bis 4 Wochen Urlaub sowie Gehaltstarifvertrag mit 5 Tarifgruppen und 4 Ortsklassen) Vertragsparteien auf Gewerkschaftsseite: Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen im DGB (HBV) - heute beide zusammengeschlossen zu ver.di - Verband der weiblichen Angestellten Deutscher Bankbeamten-Verein (DBV) - heute: Deutscher Bankangestellten-Verband - DHV - Deutscher Handlungsgehilfen-Verband im CGB - heute: Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband - |
| 1. Januar 1957 | 1. Tarifgruppenreform (von den bisherigen Gruppen Ia bis IV zu den ausbildungsorientierten Gruppen GA 1 und 2, BA 1 und 2, BK 1 und 2) |
1. Januar 1970 | Tarifvertrag über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz |
| seit 1972 | 2. Tarifgruppenreform (9 Tarifgruppen, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit) |
| 1. März 1973 | Wegfall der sog. Ortsklassen bei der Vergütung |
| 4. April 1973 | Eintritt der privaten Bausparkassen in den Arbeitgeberverband |
| 1. Juli 1974 | 40-Stunden-Woche im Bankgewerbe |
| seit 1980 | Verhandlungsgemeinschaft auch mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. |
| 1. Mai 1983 | Rationalisierungsschutzabkommen |
1. Januar 1984 | 6 Wochen Urlaub für alle |
1. Oktober 1984 | Vorruhestands-Tarifvertrag |
| 1. Juli 1987 | Erste Arbeitszeitflexibilisierung für qualifizierte Berater (Ausgleichszeitraum 6 Wochen) |
| 1. April 1989 | 39-Stunden-Woche mit zunächst 2 Monaten Ausgleichszeitraum |
1. November 1989 | Tarifregelung zur Förderung von Teilzeit sowie von Chancengleichheit, Familie und Beruf |
| 15. Juni 1990 | "Gemeinsame Empfehlung der Tarifparteien" anlässlich des Beginns der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990 (Überführung der DDR-Tarifgruppen in die Vergütungssystematik West einschl. Tariferhöhung und Rationalisierungsschutzabkommen) |
| 1. Januar 1991 | Erstes "offizielles" Tarifvertragswerk Ost (Manteltarif, Gehaltstarif, VL-Tarif, Rationalisierungsschutzabkommen) |
| 1. Juni 1997 | Altersteilzeit-Tarifvertrag sowie Öffnungsklausel zur Altersversorgung (Gehaltsumwandlung heute: § 18 Ziff. 1 MTV) |
| 1. Juli 1997 | Angleichung der Gehaltstarifverträge Ost und West |
1. Oktober 1997 | Vollangleichung aller Ost-Tarifverträge an den West-Tarif |
1. Oktober 2000 | Vereinbarung über die Erweiterung der tariflichen Sonnabendarbeit |
| 19. März 2001 | Zusammenschluss von DAG, HBV, ÖTV, DPG und IG Medien zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di |
| 1. Juli 2001 | Tarifliche Rahmenregelung zu Langzeitkonten |
17. Dezember 2001 | Tarifvertrag für den Zeitraum der Euro-Einführung |
| 1. Januar 2003 | Tarifvertrag zur leistungs- und/oder erfolgsorientierten variablen Vergütung sowie neuer § 10 Ziff. 4 MTV zu vom Unternehmenserfolg abhängigen Sonderzahlungen |
| 1. Juli 2004 | Öffnungsklausel zur Arbeitsplatzsicherung bei besonders schwieriger wirtschaftlicher Situation (Härtefall) |