
Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führt der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft der öffentlichen Banken (insbesondere Landesbanken / Girozentralen und die nicht kommunal getragenen Sparkassen).
Die Tarifverträge für die genannten Bankenbereiche sind identisch. Sie betreffen rund 240.000 Arbeitnehmer (privates Bankgewerbe etwa 165.000/öffentliche Banken etwa 75.000). Dabei besteht seit Oktober 1997 ein einheitliches, gesamtdeutsches Tarifvertragswerk.


