
Langzeitkonten sind ein Instrument moderner Personalpolitik, bei dem es sich eigentlich um einen Ansparvorgang handelt.
Statt seine Ansprüche zum üblichen Zeitpunkt abzurufen, verschiebt der Arbeitnehmer die Realisierung auf einen späteren Zeitpunkt. Klarheit über die jeweils offen stehenden Ansprüche vermittelt ein individuelles Konto. Dieses wird zum Langzeitkonto, wenn es über Jahre - möglicherweise auch Jahrzehnte - geführt wird. Die über solche Zeiträume angesammelten Guthaben können so einen beträchtlichen Wert erreichen.
Langzeitkonten erhöhen die Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer. Das Guthaben kann zur Finanzierung einer längeren Freistellungsphase (Sabbaticals) oder auch zum früheren/gleitenden Eintritt in den Altersruhestand - bei fortlaufenden Bezügen - abgerufen werden. Statt einer vollständigen Freistellung kann auch die Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohn vereinbart werden - eine interessante Alternative für die Koordination von Beruf und Familie.
Die Unternehmen verpflichten sich dabei, neben dem Jahresurlaub längere bezahlte Freizeitblöcke nach dem Bedürfnis der Mitarbeiter zu ermöglichen, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Abhängig von der konkreten betrieblichen Ausgestaltung können sowohl Geld- als auch Freizeitansprüche eingezahlt werden.
Das Konto kann in Zeit (Stunden) oder Geld geführt werden. Wird das Konto in Zeit geführt, gilt: Stunde bleibt Stunde. Diese ist zum Zeitpunkt der Entnahme allerdings mehr wert als bei der Aufbuchung, weil sich zwischenzeitlich das Gehalt tariflich und individuell weiterentwickelt. Wird das Konto in Geld geführt, wird der Wert mit Hilfe des Kapitalmarktes gesichert. Der Arbeitgeber legt das Geld an und erwirtschaftet Zinsen, die dem Mitarbeiter zustehen. Bei der Entnahme wird dann das mit Zins und Zinseszins angereicherte Geldkonto zum individuell geltenden Stundensatz in Zeit umgerechnet.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden auf ein solches Langzeitkonto erst dann fällig, wenn das Konto während der Freistellungsphase entspart wird ("nachgelagerte" Abgaben). Da sich das Guthaben während der Ansparphase nicht um die Sozialabgaben und Steuern verringert, bleibt per Saldo mehr übrig als bei einer alternativen Kapitalanlage nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen.
Die am 22. Mai 2001 abgeschlossene neue tarifliche Rahmenregelung zu Langzeitkonten basiert auf folgenden Grundannahmen:


