
Das Arbeitsverhältnis besteht in der Regel über viele Jahre. Die einzelvertraglich und tariflich geregelten Arbeitsbedingungen sind deshalb einem stetigen Anpassungsbedarf ausgesetzt, da sich das Arbeitsumfeld laufend verändert. Diese Veränderungen werden von den Betroffenen oft als Nachteil empfunden, auch wenn der Anpassungsbedarf selbst grundsätzlich nicht bestritten wird. Die notwendige Neuregelung des Arbeits- oder Tarifvertrages wird deshalb leichter durchzusetzen sein, wenn die ursprüngliche Regelung nicht vollständig vernachlässigt wird. Das kann geschehen, indem die alte Regelung für alle bestehenden Fälle unberührt bleibt und die veränderten Arbeitsbedingungen nur für neue, ab einem bestimmten Stichtag hinzukommenden Fälle gilt. Damit behalten die "Altfälle" ihren so genannten Besitzstand. Dieser kann unterschiedlich - statisch oder dynamisch - ausgestaltet sein. Ein Besitzstand kann auch in der Form berücksichtigt werden, dass die Neuregelung zwar auch für Altfälle gilt, aber die als Nachteil empfundene Änderung gegenüber der ursprünglichen Regelung durch eine kompensiert wird.


