
Der Vorstand des AGV Banken bestimmt die Verbandspolitik; ausführendes Organ ist die Geschäftsführung. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihm gehören an: je ein Vorstandsmitglied der Großbanken, ein Vorstandsmitglied von Regionalbanken (einschließlich Pfandbrief- oder Auslandsbanken) sowie je ein geschäftsführender Inhaber oder ein Vorstandsmitglied eines Privatbankiers und eines Spezialinstituts (Bausparkasse, Kreditinstitut mit Sonderaufgaben, Dienstleister im Bankgewerbe).


