Mitgliederversammlung
Die Gesamtheit der Vereinsmitglieder wird durch die Mitgliederversammlung als oberstes Organ vertreten. Das Stimmrecht und die Anzahl der Stimmen jedes Mitglieds richten sich nach der Anzahl der jeweils dort beschäftigten Personen. Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Arbeitgeberverbandes kommt ein Mal jährlich zusammen und wählt alle zwei Jahre den Vorstand.

Die nächste Mitgliederversammlung ist am 26. Oktober 2011 in Wiesbaden.
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