
Gründung und erster Tarif
Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. wurde am 22. September 1954 gegründet und schloss am 2. November 1954 den ersten Bundestarif (Westdeutschland) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg ab. Bestandteile waren ein Manteltarifvertrag mit 46-Stunden-Woche und altersabhängig drei bis vier Wochen Urlaub sowie ein Gehaltstarifvertrag mit fünf Tarifgruppen und vier Ortsklassen.
Flexibilisierung
Seit Mitte der 80er-Jahre haben die Tarifparteien im privaten Bankgewerbe die Tarifverträge immer weiter flexibilisiert. Erster Baustein war 1984 der Vorruhestands-Tarifvertrag. Im Oktober 1987 trat die erste Arbeitszeitflexibilisierung für qualifizierte Berater (Ausgleichszeitraum: sechs Wochen) in Kraft. Mit Einführung der 39-Stunden-Woche im Jahr 1989 wurde der Ausgleichszeitraum zunächst auf zwei Monate erweitert, heute beträgt er sechs Monate.
Seit 1996 beinhaltet der Banken-Tarif eine Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung (so genannte 31-Stunden-Klausel). Eine 2004 eingeführte Öffnungsklausel erlaubt im wirtschaftlichen Härtefall befristete Abweichungen von tariflichen Regelungen mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern.
1997 trat der Altersteilzeit-Tarifvertrag in Kraft. Parallel wurde erstmals in einem deutschen Flächentarif eine tariflich unterstützte Altersvorsorge vereinbart, über die Arbeitnehmer Teile ihres Arbeitslohnes steuerbegünstigt in Pensionszusagen umwandeln können.
Im Jahr 2000 trat die Vereinbarung über erweiterte Samstagsarbeit in Kraft, und seit Mitte 2001 eröffnet der Tarif die Möglichkeit, die betrieblichen Arbeitszeitsysteme um Langzeitkonten zu ergänzen.
2003 trat der Tarifvertrag zur leistungs- und/oder erfolgsorientierten variablen Vergütung in Kraft. Seither kann ein Teil der 12 tariflichen Monatsgehälter nach Leistung und/oder Erfolg der Mitarbeiter variabilisiert werden. Zusätzlich können die Sonderzahlungen nach dem Unternehmenserfolg differenziert werden. Eine ausführliche Beschreibung der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Bankentarif finden Sie hier.


