Ausbildungsbonus
Förderung mit der Gießkanne, Mitnahmeeffekte vorprogrammiert
Eines der vorgesehenen Instrumente im Rahmen der Qualifizierungsinitiative, der so genannte Ausbildungsbonus, erweist sich als nicht zielführend. Dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument der Ausbildungsförderung wurde am 5. Juni 2008 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“ gegen die Bedenken der Wirtschaft und der Gewerkschaften beschlossen.

Die Gesetzesbezeichnung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Förderung nicht nur für die Ausbildung förderungsbedürftiger Jugendlicher gewährt wird, sondern beinahe voraussetzungslos für alle so genannten Altbewerber - einen Personenkreis, der in den Vorjahren regelmäßig die Anzahl von 300.000 überschritt. Diese Förderung mit der Gießkanne, für die allein im laufenden Jahr 450 Millionen Euro veranschlagt werden, berücksichtigt nicht, dass auch bisher mehr als die Hälfte der Ausbildungsverträge ohne Förderung mit Altbewerbern abgeschlossen wurde. Dadurch sind Mitnahmeeffekte vorprogrammiert.

Sinnvoll wäre dagegen eine gezielte Eingliederungshilfe für wirklich leistungsschwache Altbewerber mit individuellen Vermittlungsproblemen gewesen - ein Personenkreis, der ansonsten keine Chance auf Ausbildung hat.
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