Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF)

Die EU-Bildungsminister haben im Dezember 2004 die Einführung eines europäischen Qualifikationsrahmens beschlossen. Dadurch sollen die Transparenz, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der verschiedenen nationalen Bildungssysteme in einem größer werdenden Europa wesentlich verbessert werden. Ziel des Qualifikationsrahmens ist es, anhand eines Rasters über verschiedene Niveaustufen (Levels) berufliche Handlungsfähigkeiten abzubilden, um die Qualifikationen von Mitarbeitern bzw. Bewerbern im innereuropäischen Vergleich besser beurteilen zu können.

Nachdem im Verlauf des Jahres 2006 das Konsultationsverfahren durch die Europäische Kommission gestartet wurde, haben sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt, die unter der Federführung der BDA entstanden ist. Danach ist ein Qualifikationsrahmen grundsätzlich zu begrüßen. Es gilt jedoch, die Besonderheiten des deutschen Systems der beruflichen Bildung, insbesondere das System der dualen Berufsausbildung und der sich daran anschließenden Weiterbildungsmöglichkeiten in einem europäischen Konzept angemessen zu berücksichtigen. Dies ist nur dann möglich, wenn auch betriebliche Bildungswege gleichwertig mit schulischen oder hochschulischen Bildungswegen den einzelnen Niveaustufen eines Qualifikationsrahmens zugeordnet werden können.
 
Auf der Grundlage des europäischen Rahmens kann dann ein Nationaler Qualifikationsrahmen (NQF), über den bereits viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen, entwickelt werden. Vorbereitende Arbeiten hierzu werden bereits von den Spitzenverbänden der Wirtschaft getroffen.


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