
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung zu wichtigen Themen - wenn auch nur selten praxisgerecht - präzisiert: zum Klageverzicht, zur privaten Internetnutzung, zum Resturlaub nach Elternzeit, zur Teilkündigung von Betriebsvereinbarungen und zur Bezugnahme auf Tarifverträge.


