
Die Rechtsprechung befasste sich im Individualarbeitsrecht mit den Themen Sozialauswahl, Kündigungsschutz Schwerbehinderter und Befristungsrecht. Im Tarifrecht erklärte das BAG Streiks zur Erzwingung von Tarifsozialplänen für zulässig und gab seine Rechtsprechung zur Auslegung dynamischer Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabreden auf. Eine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Grundsatz der Tarifeinheit in Fällen der Tarifpluralität blieb indes aus.


