Betriebsverfassungsrecht
Mit Beschluss vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 hat das BAG der Hinzuziehung externer Sachverständiger durch den Betriebsrat, um Musterarbeitsverträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des AGB-Rechts zu prüfen, wegen der hohen Kostenbelastung für den Arbeitgeber enge Grenzen gesetzt. Der Beschluss enthält einige grundsätzliche Erwägungen zur Erforderlichkeit i.S.d. § 80 Abs. 3 BetrVG:
Nicht erforderlich ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei möglichen kostengünstigeren Maßnahmen. Der Betriebsrat hat vorrangig alle innerbetrieblichen Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen, um sich selbstständig das notwendige Fachwissen anzueignen (Auswertung der dem Betriebsrat zugänglichen Fachliteratur, Besuch von Schulungsveranstaltungen, Einzelauskünfte, z.B. durch die Gewerkschaft, Wissensvermittlung durch sachkundige Arbeitnehmer des Betriebes oder der Arbeitgebers).
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