Übersicht
Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens für das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) wurde zwischen den Regierungsparteien ein erbitterter Streit über mögliche Ziele und Wege der Reform geführt. Die einander gegenüberstehenden Konzepte der Bürgerversicherung und einer Gesundheitsprämie wurden ebenso heftig diskutiert wie eine Beibehaltung des bisherigen Versicherungssystems.
Herausgekommen ist ein Gesetz, das alle wesentlichen Anforderungen an eine zukunftssichere Neuordnung des Gesundheitswesens verfehlt: Weder wird ein weiterer Anstieg der Beitragssätze verhindert noch die Abkopplung der Kassenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis erreicht. Auch die Wettbewerbsorientierung ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Außerdem weist das Gesetz handwerkliche Mängel auf. So wurde es bereits vor dem Inkrafttreten der ersten Stufe der Gesundheitsreform mehrfach geändert, um Fehler im Gesetzgebungsverfahren zu revidieren. Die Neuregelungen traten oder treten sukzessive zwischen Februar 2007 und Januar 2011 wie folgt in Kraft:
Neuregelungen Krankenversicherung
| gültig ab | Regelung |
| 2. Februar 2007 | Stichtag für den Wechsel von der GKV in die PKV. |
| 1. April 2007 | - Erschwerung des Wechsels von der GKV in die PKV durch die so genannte „3-plus-1“-Regelung.
- Pflichtversicherung in der GKV für früher gesetzlich Versicherte Personen (so genannte „Rückkehrer“, sofern sie nicht freiwillig in der GKV oder in der PKV versichert sind)
- Neue Wahltarife in der GKV (Selbstbehalte, Kostenerstattung, besondere Versorgungsformen)
- Änderungen in der medizinischen Versorgung und der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln (Kosten-Nutzen-Bewertungen, ärztliche Zweitmeinung u.a.)
- Ermöglichung kassenübergreifender Fusionen.
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| 1. Juli 2007 | Zugangsmöglichkeit für bisher nicht oder zuletzt privat Krankenversicherte in den Standardtarif der PKV |
| 1. Juli 2008 | - Spitzenverband Bund der Krankenkassen ersetzt die bisherigen Krankenkassenspitzenverbände
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Bundesebene
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| 1. Nov. 2008 | Gesetzliche Festlegung eines einheitlichen Beitragssatzes in der GKV mit Wirkung zum 1. Januar 2009 |
| 1. Jan. 2009 | - Inkrafttreten des einheitlichen Beitragssatzes
- Allgemeine Krankenversicherungspflicht (auch für die PKV)
- Neuer Basistarif in der PKV (mit Wechselmöglichkeit aus dem alten Standardtarif und zu jeder PKV bis 30. Juni 2009)
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Gebührenordnung
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| 1. Januar 2011 | Bündelung des Beitragseinzugs auf eine Einzugsstelle möglich (GKV) |
GesundheitsfondsAb dem 1. Januar 2009 wird ein Gesundheitsfonds als zentrales Element der Neustrukturierung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Er wird aus drei Finanzierungsquellen gespeist: den Beiträgen der Arbeitgeber, den Beiträgen der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung und einem ergänzenden Steueranteil. Mit Einführung des Gesundheitsfonds verlieren die Krankenkassen ihr Recht auf Festlegung eigener Beitragssätze. Stattdessen gilt ab dem 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz, der am 1. November 2008 per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung festgelegt wird.
Sofern die Krankenkassen ihren jeweiligen Finanzbedarf nicht über die ihnen zugewiesenen Mittel aus dem Gesundheitsfonds decken können, sind sie verpflichtet, beim Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag zu erheben.
Andererseits wird den gesetzlichen Krankenkassen zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern ermöglicht, Wahltarife (z.B. mit Selbstbehalten oder Leistungsausschlüssen) einzuführen, die für Versicherte zu einer Beitragsersparnis führen können. Das System nähert sich so den verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherungen.