Uneingeschränkt zu begrüßen ist die zum Jahreswechsel 2006/07 in Kraft getretene Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,2 %, die durch die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 % ermöglicht wurde. Gleichzeitig führt jedoch auch die langsame, aber nachhaltige Verminderung der Arbeitslosenzahlen zu geringeren Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitgeber fordern daher eine weitere Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung als die allein zulässige Konsequenz.
Auch die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des so genannten Aussteuerungsbetrages (der Betrag, den die Bundesagentur für Wechsler in den Bezug von Arbeitslosengeld II an das Bundesfinanzministerium abführen muss), hält unvermindert an. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind sich darüber einig, dass es sich hierbei im Ergebnis um eine reine Subventionierung des Bundeshaushaltes aus den Beiträgen der Sozialversicherung handelt.
Durch die angesprochenen Effekte kann der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung um einen weiteren Prozentpunkt auf 3,2 % gesenkt werden.