Die gemeinsame Forderung von Arbeitgebern und Gewerkschaften nach Beibehaltung der Beitragsfreiheit für Entgeltumwandlungen hat sich gegen die ursprüngliche Position der maßgeblichen Koalitionspolitiker durchgesetzt. Die betriebliche Altersversorgung wird auch nach 2008 durch die Befreiung von den Sozialbeiträgen gefördert werden mit der Folge, dass die Entgeltumwandlung als Instrument der zweiten Säule der Altersversorgung der Konkurrenz durch geförderte Ansparverfahren der dritten Säule standhalten kann.