Europäischer Betriebsrat
EU-Kommission treibt Revision der Richtlinie voran
Die Kommission treibt die Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte weiter voran - obwohl sich die Gewerkschaften einer Verhandlung dieser Frage verweigert haben, selbst nachdem die Kommission den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) hierzu eindringlich aufgefordert hatte.

Die 1994 verabschiedete Richtlinie über Europäische Betriebsräte stellt die betrieblichen Sozialpartner in den Mittelpunkt. Ihnen, nicht Dritten, wird die Verantwortung für die Einrichtung, das Format, die Aufgabenstellung und die Tätigkeit des Europäischen Betriebsrats übertragen. Davon haben mehr als 800 Unternehmen in unternehmensspezifischen Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Information und Konsultation der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht, die mehr als 70 Prozent der potenziell betroffenen Arbeitnehmer erfassen.

Im Laufe des nun von der Kommission aufgegriffenen Verfahrens gilt es aus Arbeitgebersicht, den vom EGB gewünschten Einfluss betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre auf den Europäischen Betriebsrat zu begrenzen. Außerdem wird sich der AGV Banken zusammen mit seinen Partnern dafür einsetzen, dass die Revision der Richtlinie bestehende Vereinbarungen auf Unternehmensebene nicht in Frage stellt.
Arbeitgeberverband des privaten Bankengewerbes e.V. · Burgstr.28 · 10178 Berlin · Telefon: +49 (0)30 590011270 · E-Mail: service@agvbanken.de