Neue Verfahrensart vor dem EuGH soll einheitliche Rechtsanwendung sichernZum 1. März 2008 ist das Eilvorlageverfahren als neue Verfahrensart vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeführt worden. Ziel dieses Verfahrens ist es, Vorlageverfahren vor dem EuGH zu verkürzen, denen regelmäßig dringende Streitgegenstände zu Grunde liegen. Damit soll die einheitliche Rechtsanwendung der Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden.
Das Eilverfahren ist nur in bestimmten Bereichen zulässig: Titel VI des Vertrages über die Europäische Union (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) und Titel IV des Dritten Teils des EG-Vertrages (Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr, einschließlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen).
Der Unterschied zum gewöhnlichen Vorabentscheidungsverfahren liegt vor allem darin, dass die Befugnisse zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen reduziert wurden und das Verfahren im Wesentlichen auf elektronischem Weg betrieben werden soll.