EU-Reformvertrag
Wesentliche Elemente des ursprünglichen Verfassungsvertrags, Zeitplan ungewiss
Nach Vorbereitung durch die deutsche Ratspräsidentschaft haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 19. Oktober 2007 eine politische Einigung über den EU-Reformvertrag erzielt und den „Vertrag von Lissabon“ am 13.Dezember 2007 unterzeichnet. Die Schwerpunkte des Reformvertrages sind:
  • die Einführung der doppelten Mehrheit (Beschluss gilt als angenommen, wenn 55% der Mitgliedstaaten zustimmen und diese mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren)
  • die Reform der Institutionen mit den drei neuen Spitzenämtern Kommissionspräsident, Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs; hinzu kommt die Stärkung des Europäischen Parlaments
  • die Änderung der Kompetenzverteilung, Differenzierung zwischen ausschließlichen und geteilten Kompetenzen, sowie Festlegung von Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen
  • die Subsidiaritätskontrolle, mit der geregelt wird, dass nationale Parlamente ein Klagerecht gegen Vorschläge der Kommission haben, wenn sie das Subsidiaritätsprinzip verletzt sehen.

Damit übernimmt der EU-Reformvertrag wesentliche Inhalte des EU-Verfassungsvertrages von 2004. Der Reformvertrag muss jedoch noch in allen 27 Mitgliedstaaten - je nach nationaler Regelung - per Parlamentsbeschluss oder Referendum ratifiziert werden, damit er am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, einige Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament. Ob dieser Zeitplan realisiert werden kann, erscheint gegenwärtig ungewiss, da erst kürzlich die Iren durch Referendum den Vertrag von Lissabon mehrheitlich abgelehnt haben.


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