Revision auf Betreiben der Arbeitgeber vorerst gestopptDie EU-Kommission hat Ende Juni 2007 die erste Phase der Sozialpartnerkonsultation zur Revision der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG eingeleitet.
Kern dieser Konsultation war die Frage, ob die Betriebsübergangsrichtlinie überarbeitet werden soll, um ihre Anwendbarkeit auf grenzüberschreitende Übergänge von Unternehmen zu klären. Die EU-Kommission stößt diese Konsultation angesichts der zunehmenden multinationalen Tätigkeit von Unternehmen an. In ihrer Analyse geht sie auf verschiedene Bereiche ein, die nicht durch das Übereinkommen von Rom geregelt werden; es sagt aus, welches Recht auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden ist.
Kommissar Spidla hat inzwischen in einem Schreiben an die Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (Businesseurope) erklärt, dass die Kommission einstweilen das Verfahren zur Revision der Betriebsübergangsrichtlinie nicht fortführen wird. Er hat vielmehr seine Dienststellen gebeten, die Entwicklungen weiter zu beobachten. Sie sollen weitere Hinweise zum grenzüberschreitenden Betriebsübergang und über Probleme sammeln, die damit möglicherweise verbunden sind.
Die Ankündigung, die Betriebsübergangsrichtlinie einstweilen nicht revidieren zu wollen, ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des Arbeitgeberlagers. Dieser Erfolg ist umso wichtiger, als die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2008 diese Revision bereits angekündigt hatte.