Europarecht 2006/2007
Das erste Halbjahr 2007 stand ganz im Zeichen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, der es gelungen ist, gegen erhebliche Widerstände weitere wichtige Schritte in Richtung institutionelle Reform auf den Weg zu bringen.

Dies begann im März 2007, als nach zweijähriger Reflexionsphase nach der Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden die „Berliner Erklärung“ verabschiedet wurde. Darin haben sich Rat, Kommission und Europäisches Parlament gemeinsam verpflichtet, die EU bis 2009 auf eine „erneuerte gemeinsame Grundlage“ zu stellen.

Auf diesem Weg bedeuten die erzielten Kompromisse weitere Schritte in Richtung institutioneller Reformen, einer klarer gefassten Kompetenzordnung sowie einer Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Daran hat gerade auch das private Bankgewerbe nicht nur mit Blick auf den sektoralen sozialen Dialog ein erhebliches Interesse.
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